Zuständigkeit der Tierkörperbeseitigung bei Wildunfall
A ist mit seinem Wagen auf einer Landstraße gefahren und hatte einen Wildunfall mit einem Wildschwein. Das Auto war stark beschädigt, aber da er Vollkasko versichert ist, hat er den Schaden von der Versicherung bezahlt bekommen. Nun hat A eine Rechnung von der Stadt bekommen über knapp 100 Euro für die Tierkörperbeseitigung. Die Versicherung zahlt das nicht, weil es ja kein Schaden am Auto ist. Aber ist es richtig, dass der Fahrer des Unfallfahrzeugs diese Beseitigung bezahlen muss?
Was kann A machen, damit er das nicht zahlen muss? Kommt das immer vor, dass die Stadt oder Gemeinde oder der Kreis sich das bezahlen lässt? A konnte ja nun nichts dafür, dass ihm das Wildschwein vors Auto gelaufen ist. Ist denn nicht die Gemeinde oder die Stadt dafür verantwortlich den Tierkörper zu beseitigen und die Kosten zu übernehmen?
Warum soll irgendjemand anderes die Beseitigung von Fallwild zahlen? In vielen Kreisen ist die Beseitigung von Fallwild eine ehrenamtliche Leistung des Jagdpächters. Allerdings sind an einigen Orten die Jagdsteuern deutlich angehoben worden und die Jäger haben den kostenfreien Service eingestellt.
Dann ist die jeweilige Verwaltung dafür zuständig, dass die Kadaver entsorgt werden. Mitarbeiter der Autobahn- oder Straßenreinigung, innerorts der Stadtreinigung müssen ausrücken und den Kadaver beseitigen. Da normalerweise der Verursacher für die Verschmutzung der Straße zahlen muss, kommt dann eben in manchen Regionen die Rechnung.
@cooper75, verstehe ich das richtig, dass A in diesem Falle auf jeden Fall die Rechnung zahlen muss? Ein Verursacher ist ja derjenige, der Schuld daran war und es verursacht hat. Das war in dem Fall ja die Sau selber, die einfach über die Straße lief. A konnte ja absolut nichts dafür und sieht nicht ein, dass er das zahlen muss. Kann man das der Autohaftpflichtversicherung melden?
Man kann versuchen, dass es die Haftpflichtversicherung übernimmt. Schuld ist nicht die Sau, Schuld trägt der Autofahrer. Selbst wenn er wirklich langsam gefahren ist und nicht bremsen konnte, greift die allgemeine Betriebsgefahr für Motorfahrzeuge.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass allein der Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine besondere Gefahr bedeutet. Also ist der Halter im Zweifel immer Schuld, das ansonsten geltende Verschuldensprinzip wird deutlich abgeschwächt. Platt gesagt heißt das, wäre er dort nicht gefahren oder hätte er kein Auto, wäre die Sau nicht tot. Also trägt er die Schuld.
Eine ähnliche Form der Gefährdungshaftung trifft auch Tierhalter. Von Tieren geht eine erhöhte Gefahr aus. Leistet man sich den Luxus, Tiere zu halten, die man nicht beruflich nutzt, haftet man, auch wenn man nichts für den Schaden kann und alle nötige Sorgfalt aufgebracht hat.
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