Spritkosten durch Übernachten am Arbeitsort senken

vom 23.09.2014, 16:02 Uhr

Also ich finde die Idee, sich das vom Arbeitsamt erstatten zu lassen, ziemlich interessant. Allerdings höre ich gerade zum ersten Mal davon und finde es schade, dass einem das keiner sagt. Ich arbeite schon jahrelang an auswärtigen Arbeitsstellen und muss viel fahren und mir hat noch nie jemand mitgeteilt, dass es diese Möglichkeit gibt.

Allerdings frage ich mich eben auch, ob ich da berechtigt bin. Man finde online recht wenig Informationen dazu, da werde ich mal beim Arbeitsamt anrufen müssen. Aber ich arbeite ja noch nebenbei selbstständig und verdienen ja auch nicht wenig, sodass ich mich frage, ob es da bestimmte Grenzen gibt, die ich vermutlich überschreite oder ob man dann eine Ablehnung erhält, mit der Begründung, dass es bisher auch so ging.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn die Fahrtkosten dich unter die Grenze von Arbeitslosengeld 2 zuzüglich des Freibetrags für eigenes Einkommen fallen lassen, sind die Chancen hoch. Ansonsten gibt es nichts, weil man es selber leisten kann. Du dürftest doch eigentlich ziemlich viel von der Steuer zurückerstattet bekommen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ja, ich bekomme auch viel von der Steuer, aber wenn man sich noch was holen kann, dann würde ich es schon machen. Also wenn die Fahrkosten mich unter die Grenze von ALG II brächten. Wo liegt denn die? Ungefähr 900 Euro oder? Da liege ich aber drüber, auch wenn man Fahrkosten abzieht. Oder wo ist die Grenze?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 12.04.2017, 00:20, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das musst du schon selbst ausrechnen. 409 Euro sind der Regelsatz für Singles, dazu kommen die tatsächlichen Wohnkosten, sofern deren Höhe angemessen ist. In meiner Stadt wären das maximal 348 Euro inklusive Nebenkosten und maximal 50 Euro Heizkosten. Ist die Wohnung billiger, wird natürlich nur damit gerechnet. Aber die angemessenen Wohnkosten sind überall anders.

Dann wird noch ein Teil des Einkommens als Belohnung fürs Arbeiten nicht angerechnet. 100 Euro Freibetrag und 20 Prozent vom Einkommen von 101 bis 1000 Euro sowie 10 Prozent von 1001 bis 1200 Euro. Das macht maximal 300 Euro. Nimmt man nun die Werte für meine Stadt, dann kommt man auf maximal auf 1109 Euro.

Bleibt einem nach Abzug der Fahrtkosten mehr, dann kann man die selbst tragen. Außerdem werden nur die notwendigen Fahrtkosten angerechnet. Wer eine Wohnung hat, die näher an der Arbeitsstelle liegt und am Wochenende zu den Eltern fährt, macht das als Privatvergnügen. Und natürlich darf man nur wenige Rücklagen haben. Sonst hat man ja Geld, um das zu bezahlen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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