Vermieter bei Untervermietung in WG um Erlaubnis bitten?

vom 04.02.2017, 22:56 Uhr

Ich überlege, für längere Zeit zu verreisen, vielleicht drei Monate. In dieser Zeit möchte ich nach Möglichkeit natürlich keine Miete zahlen und würde mein WG-Zimmer wohl zwischenvermieten. Meinen Mitbewohnern wäre das egal und in meiner Stadt wäre ein Untermieter für drei Monate auch schnell gefunden.

Meine Frage ist, muss ich meine Vermieter dafür um Erlaubnis bitten? Theoretisch könnte es ihnen egal sein, da die Miete ja weiterhin von meinem Konto aus überwiesen wird. Das Risiko des Zahlungsausfalls trage ja ich. Unsere Vermieter kennen uns auch alle nicht persönlich, bis auf meinen Mitbewohner. Der hat dann die restlichen drei Leute "gecastet."

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 04.02.2017, 23:01, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Der Form halber, um es eben offiziell zu machen, würde ich schon mit dem Vermieter sprechen, beziehungsweise ihn darüber in Kenntnis setzen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Verbieten kann er es Dir eigentlich nicht, denn ein Paar hat mal vor Gericht gegen seinen Vermieter geklagt, als sie ins Ausland verreist sind und solange ihre Wohnung zwischen vermietet haben, denn dieser hat es ihnen verboten. Er hat den Fall jedoch verloren.

» TheGreenGoblin » Beiträge: 133 » Talkpoints: 39,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich würde es dem Vermieter auch mitteilen. Letztendlich bist du damit wirklich auf der sicheren Seite und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser etwas dagegen hat so lange er seine Miete bekommt. Es ist für ihn ja auch schöner, wenn er seine Miete bekommt und wenn er diese bekommt wird er wohl auch nichts machen, wobei er damit auch nichts erreichen würde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich würde den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Denn ansonsten hätte der Vermieter einen Kündigungsgrund, wenn du das nicht machst. Man darf fremdes Eigentum nicht einfach so untervermieten. Ich weiß das deswegen, weil ein früherer Nachbar von mir zu Studentenzeiten heimlich zwei Mitbewohner hatte, obwohl er sein Appartement damals offiziell ganz alleine bezogen hat. Er musste Pauschalbeträge für die Nebenkosten zahlen, es wurde also nicht nach Verbrauch abgerechnet.

Da finde ich es schon frech, dass er dann einfach heimlich Mitbewohner hatte und nie etwas gesagt hat und auch nie die gesamten Kosten für den Verbrauch tragen musste. Ich habe damals nichts gesagt, aber mein Nachbar hatte ziemliche Angst, dass das irgendwann rauskommt und er hat sich so einiges einfallen lassen, damit das geheim bleibt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Der Vermieter muss es wissen und genehmigen. Ansonsten kannst du eine Menge Schwierigkeiten bekommen. Es geht eben auch um Schäden und wer dafür aufkommt. Wenn der Untervermieter etwas anstellt und er keine Haftpflicht hat, bist du nämlich der Dumme und darfst zahlen. Deshalb solltest du eine Haftpflicht haben.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn in deinem Mietvertrag dazu nichts steht, dann brauchst du die schriftliche Einverständniserklärung von deinem Vermieter. Denn du bist der Vertragspartner von ihm und alles notwendige wurde im Mietvertrag festgehalten. Ist dort nichts von einer Untermiete erwähnt, dann gilt auch das keine Zustimmung dazu erteilt wurde bislang. Ist es direkt ausgeschlossen worden, dann bringt auch reden wohl nichts mehr weiter.

Du musst dir aber auch bewusst sein, dass du selbst Probleme bekommen kannst. Hast du keine Zustimmung vom Vermieter und du vermietest das einfach weiter, dann kann er dir außerordentlich kündigen und dich vor die Tür setzen. Wenn es erlaubt ist, dann trägst du das volle Risiko. Sprich wenn den Untermieter die Wohnung herunter kommen lässt, alles kaputt macht wirst du zur Kasse gebeten und nicht dein Untermieter.

Wie ich es nun verstanden habe, bist du selbst nur der Untermieter und jemand anderes der Hauptmieter? Dann müsste man auch von diesem die schriftliche Zustimmung haben, neben dem Vermieter. Dazu solltest du dich auch absichern und Kaution verlangen, falls doch etwas sein sollte und natürlich alles schriftlich machen und nicht mündlich.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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