Berechtigen "Lieferschwierigkeiten" zum Kaufrücktritt?

vom 18.03.2017, 14:58 Uhr

Meine Schwägerin hat sich schon im Januar ein neues Bett bei einem großen und bekannten Möbelhaus gekauft und die Lieferung wurde auf die erste Märzwoche vereinbart. Getan hat sich bisher jedoch gar nichts und auf eine telefonische Nachfrage beim Kundendienst des Möbelhauses, hieß es nur, der Hersteller habe Lieferschwierigkeiten und ein neuer und verbindlicher Liefertermin könne nicht benannt werden.

Das ist ja nun sehr ärgerlich, weil meine Schwägerin und ihr Mann seither auf der Couch im Wohnzimmer schlafen, da sie ihr Bett schon seit Anfang März verkauft haben. Wie würdet ihr denn auf solch eine Aussage reagieren? Welche Wartezeiten wären denn in solch einem Fall noch zumutbar? Würdet ihr auf einen Preisnachlass bestehen oder wann könnte man denn überhaupt vom Kauf zurücktreten?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich hab mich da nicht informiert, aber ich denke schon, dass man rechtlich die Möglichkeit hat, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Schließlich ist gerade bei einem Bett eine Wartezeit auf unbekannte Zeit eine Zumutung. Natürlich kommt es auch darauf an, was vereinbart war. Wenn dort aber die erste Märzwoche wie genannt als Termin genannt wurde und dieser Termin versäumt wurde, ohne dass das Paar Schuld hat gehe ich doch stark davon aus, dass ein Rücktritt möglich ist. Selbst ohne juristischen Stress sollte das allein schon aus Kulanz passieren.

Wenn es ein großes Möbelhaus ist, ist diesem normalerweise ja auch das Ansehen sehr wichtig. Eventuell kann man ja auch das nächst teurere Modell, wenn verfügbar, in diesem Fall auf den Preis des anderen herunterhandeln. Auf unbekannte Zeit warten würde ich bei einem so wichtigen Möbelstück wie ein Bett jedenfalls nicht. Es sei denn, es ist eine Spezialanfertigung, die wirklich speziell und aufwändig herzustellen ist. Aber das wäre bestimmt in der Fragestellung erwähnt worden. Ich würde also zu dem Möbelhaus direkt hinfahren und alle Optionen ausschöpfen.

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin auch nicht informiert, aber gefallen lassen würde ich mir das nicht. Ich würde da mal richtig Druck machen, immerhin handelt es sich hier nicht um ein kleines Möbelhaus und da hat man auch einen Ruf zu verlieren. Vielleicht bekommt man so das Bett eher oder man bekommt zumindest einen zufriedenstellenden Preisnachlass. Ich denke aber auch, dass man da sicherlich auch zurücktreten kann, da man ja nicht erwarten kann, dass die Leute ewig ohne Bett leben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich denke das kommt auf den Einzelfall an. Ich glaube beispielsweise nicht, dass man bei Sonderanfertigungen einfach vom Kauf zurücktreten kann wegen Lieferschwierigkeiten. Gerade bei Sonderanfertigungen hat man nicht mal ein Umtauschrecht. Da hat man Pech sobald die Bestellung bearbeitet wird und alles andere spielt dann keine Rolle mehr. Stellt sich eben die Frage, ob das Bett eine Sonderanfertigung war oder nicht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Als erste Information kannst du deiner Schwägerin diesen Link der Verbraucherzentrale übermitteln. Dort wird erklärt, welche Möglichkeiten man generell als Kunde in so einem Fall hat. Damit ausgerüstet, zum Beispiel als Ausdruck, würde ich das persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter oder Abteilungsleiter im Möbelhaus suchen.

Wenn man sich bei der konkreten Umsetzung nicht sicher fühlt, oder wenn man lieber schriftlich agiert oder im persönlichen Gespräch keine Einigung erreicht werden konnte, kann man sich ja in der nächst gelegenen Verbraucherzentrale persönlich beraten lassen, damit man in dem Fall optimal vorgeht und man zu seinem Recht kommt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn soweit alles seine korrekten Bahnen gegangen ist, man über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Widerrufsrecht informiert worden ist, dann kann man nach einer Woche vom getätigten Kauf ohne Angaben von Gründen zurück treten. Nachdem deine Schwägerin das ganze im Januar bestellt hat und auf März vereinbart worden ist, ist diese Frist bereits verstrichen.

Somit muss sie den Lieferanten schriftlich Abmahnen und eine Frist zur Nachbesserung setzen die in der Regel 14 Tage bis 30 Tage bedarf. Liefert er in diesem Zeitraum nicht nach, dann kann sie auch vom Kauf bei Lieferschwierigkeiten entsprechend zurücktreten und genießt dabei die vollen Rechte. Wie gesagt, sie muss Abmahnen und eine Frist setzen, einfach so aus heiterem Himmel heraus geht es nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Wenn sich aber Verkäufer und Käufer einigen, kann es auch aus heiterem Himmel gehen. Selbst wenn man als Käufer keinen Anspruch auf so eine Regelung haben sollte, kann man immer noch auf Kulanz hoffen. Also dass der Verkäufer freiwillig entgegenkommender ist, als er sein müsste. Man kann es ja versuchen, ob man schlicht und einfach Glück hat. Es kann ja auch mal klappen!

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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