Schwanger und Abtreibung
vom 16.04.2007, 10:45 Uhr
Nien hat geschrieben:Es gibt jedenfalls keine wirklich einheitliche Regelung. Gesetz ist schwammig formuliert und Ethik weiß auch nicht so recht, wie sie etwas allgemeingültiges dazu sagen soll im Einzelfall ist eine Abtreibung also wahrscheinlich meist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Wo ist daran etwas schwammig formuliert? Es steht ganz klar da, dass bis zur 14. Schwangerschaftswoche Mutter und Arzt Straffrei bleiben, sofern sie sich an die Regelungen halten mit dem Gespräch und Zetteln. Danach wäre das handeln für den Arzt Strafbar und dann finde du mal jemanden der dafür seinen Kittel auszieht und dir dabei hilft. Ein paar mag es geben, aber sicherlich nicht an jeder Ecke und die Kontakte musst du auch erst einmal finden ohne vorher von jemanden gemeldet und "verraten" zu werden.
Es gibt Einzelfälle, bei denen auch später noch Abgetrieben werden kann auf dem legalen Wege und auch der Arzt dabei Straffrei bleibt. Eine Ursache wäre eine Behinderung vom Kind, die erst später festgestellt worden ist. Gleiches gilt ebenfalls, wenn das Kind nicht lebensfähig ist außerhalb des Mutterleibes, oder auch eine unabwendbare Gefahr für die Gesundheit der Mutter besteht, auch dann kann man sich zu einer Abtreibung bis zum letzten Moment entscheiden. Das unterliegt aber ebenfalls strengen Regelungen, dazu werden ebenfalls mehrere Gespräche geführt, eine Ethikkommision befragt und mindestens zwei unabhängige Ärzte müssen zum selben Ergebnis kommen.
Da ist dann aber auch nichts mehr mit Saugglocke und Vollnarkose. Da wird das Kind noch im Mutterleib getötet und im Anschluss findet eine normale stille Geburt statt, sprich das Kind kommt auf dem natürlichen Wege mit eingeleiteten Wehen zur Welt. Dabei aber nicht der Annahme unterliegen, dass es "schöner" ist nur weil das Kind vielleicht noch etwas kleiner ist, dafür ist es unreif, der Körper hat sich darauf nicht eingestellt und damit keinesfalls leichter, als eine Geburt um den errechneten Termin herum. Kaiserschnitte werden dort so gut wie nicht gemacht und wenn dann nur aus gravierenden medizinischen Gründen, nicht aus Gründen wie "ich will nicht aussehen wie ein Trümmerfeld" und auch das gerne benutze "ich hab Angst vor der Geburt" reicht nicht aus, damit diesem zugestimmt wird.
Es gibt eine weitere, legale Möglichkeit, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn die zwölfte Woche vorbei ist. Wenn die Frau die erforderliche Beratung in Anspruch genommen hat und den Abbruch legal im Ausland vornehmen lässt, bleibt der Abbruch straffrei. Das geht zum Beispiel in den Niederlanden bis zur 22. Woche. Das ist dort die normale Frist. Mit Beratungsschein bleibt das dann auch in Deutschland straffrei.
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