Abtrennung zum Nachbarn - was ist erlaubt?
Häuschenbesitzer S hat sich ein Haus bauen lassen. Besser gesagt ein Kettenhaus, wo auf das 2-stöckige Haupthaus ein einstöckiger Anbau angehängt ist, den einige Bewohner als Wohnraum nutzen, andere als Abstellraum oder gar als Garage. Da die Häuser somit direkt aneinander grenzen und vom Bauträger keine Abgrenzung zum Nachbarn geplant war und somit auch nicht errichtet wurde, grenzen auch die Gärten direkt aneinander, ohne dass man richtig erkennen kann, wo das eine Grundstück endet und das des Nachbarn beginnt. Somit haben alle Häuschenbesitzer in dieser Reihe komplett freie Sicht auf die Terrassen der anderen. Dies möchte Häuschenbesitzer S gerne vermeiden und sich etwas mehr Privatssphäre schaffen.
Häuschenbesitzer S hat dabei an einen Sichtschutz zu seinen Nachbarn in Form einer Mauer oder einer beweglichen Holzabsperrung auf seiner Terrasse gedacht.
Was muss Häuschenbesitzer S bei einer solchen Errichtung beachten? Gibt es bestimmte Höhen, die diese Abgrenzung nicht überschreiten darf? Muss er seinen Nachbarn dazu befragen, ob dieser auch einverstanden ist mit dieser Abgrenzung oder darf er auf seinem Grundstück diese Mauer ohne die Meinung seines Nachbarn errichten? Darf Häuschenbesitzer S eine festverankerte Mauer so einfach bauen oder muss das Ganze beweglich und somit abbaubar bleiben?
Auf jeden Fall muss der Hausbesitzer einen Plan vorlegen und ein Baugesuch bei der Gemeinde einreichen. Haben dann die Nachbarn etwas gegen den Bau, so müssen sie einen Einspruch erheben. Wer einfach ohne Baugenehmigung einen Zaun oder eine Mauer baut, muss eine Geldstrafe bezahlen und die erbauten Abgrenzungen wieder entfernen. Kenne jemandem, dem es so ergangen ist.
Wie Bascolo bereits gesagt hat, braucht es dazu eine Baugenehmigung und ohne diese läuft nichts. Dazu werden dann auch die Nachbarn notwendig sein, denn diese müssen ebenfalls dafür unterschreiben, dass sie nichts dagegen haben. Das ganze hat man dann beim Bauamt einzureichen, dort wird es bearbeitet und dann genehmigt oder auch abgelehnt.
Was dort genehmigt worden ist spielt dann eine Rolle, was man auch aufstellen darf. Wurde dort festgelegt, dass die Mauer nicht über 150 cm sein darf, dann kann man keinen Zaun aufstellen der 180 cm hoch ist. Auch die Grundstücksgrenze muss dabei eingehalten werden und man hat das ganze nur auf seinem Grundstück zu bauen, aber nicht beim Nachbarn. Wenn diese nicht bekannt ist, dann sollte man auch vorher anhand des Bauplanes sein Grundstück vermessen lassen damit es hinterher keine unangenehmen Überraschungen mehr gibt.
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