Sich auf Dienstverpflichtungen einlassen und dann klagen?

vom 03.04.2017, 04:29 Uhr

Der "Masterplan Medizinstudium 2020" soll wohl dafür sorgen, dass immer mehr Landärzte beschäftigt werden und ihre Praxen eröffnen. So sollen Personen schneller einen Studienplatz in der Medizin erhalten, wenn sie sich vorher verpflichten, nach dem Studium und einer Facharztausbildung für Allgemeinmedizin mindestens 10 Jahre als Landarzt in unterversorgten Regionen tätig zu sein.

Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Lage aus? Haltet ihr das für realistisch und umsetzbar, wenn man das so macht? Ich meine, die wenigsten Studenten wissen im ersten Semester schon, in welche Richtung sie sich spezialisieren wollen. Ist es da in Ordnung, wenn man diese dann so festnagelt und ihre Laufbahn beeinflusst? Ein Bekannter von mir ist der Ansicht, dass dies dann zu Missbrauch führen würde und dass eben viele derartigen Verpflichtungen zustimmen werden um dann eben hinterher dagegen zu klagen.

Seiner Meinung nach würden solche Dienstverpflichtungen die erste juristische Instanz gar nicht überleben, sodass man dann machen könnte, was man wollte. Haltet ihr es für möglich, dass mein Bekannter bei dieser Prognose Recht hat? Wird es tatsächlich zu scheinbaren Zustimmungen und anschließend zu einer Klagewelle kommen, sodass die Versorgung der ländlichen Gebiete gar nicht sichergestellt ist durch dieses Konzept?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Kommt ganz darauf an, was in den Verträgen drinnen steht. Meistens sichert man sich dagegen doppelt und dreifach ab, dass man zwar dagegen klagen kann aber es hinterher zu einem Vergleich kommt. Es wäre also möglich, dass man sich daraus entbinden lassen kann dann aber die Ausbildungskosten in Höhe von Summe X zu zahlen hat. Und schon ist man entbunden.

Wie sieht es denn bei der Bundeswehr aus. Da ist es nicht anders. Wer dort Medizin studiert, der hat sich verpflichtet für die 13 Jahre. Facharzt nochmals 5 Jahre. Will man vorher kündigen und gehen, kann man das machen zahlt aber die Ausbildung dann zurück. Entsprechend wird das hier auch nicht anders laufen, dass man sich auf diese Schiene absichert vor Leuten die nie vor haben Landarzt werden zu wollen und nur das schnellere Studium vor den Augen haben.

Alleine wenn man dann 250.000 Euro auf einmal zahlen sollte, überlegt man es sich vielleicht zwei mal wie es mit seiner beruflichen Planung aussieht und denkt nicht nur 5 Meter weit. Denn das kann ich auch von einem jungen Menschen erwarten, dass sich dieser einen 10 Jahresplan zurecht legt. Es kann immer mal anders laufen und kommen, dafür gibt es dann immer noch Sonderfälle die greifen können.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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