Für Abschlussarbeit einen externen Prüfer haben wollen?

vom 17.02.2017, 05:50 Uhr

Ein Bekannter von mir hat vor kurzem seine Masterarbeit geschrieben und ist seitdem mit dem Masterstudium fertig. Ich kenne seine Betreuerin bzw. Prüferin, was die Masterarbeit angeht und war ziemlich irritiert, dass diese überhaupt die Abschlussarbeit begutachten durfte. Denn sie ist ziemlich fachfremd und gehört gar nicht zu seinem Institut.

Im Gespräch mit ihm stellte sich dann heraus, dass sein Institut gar nicht wollte, dass externe Begutachter für die Abschlussarbeiten zugelassen werden. Auf der Homepage selbst würde wohl stehen, dass man mindestens X Jahre Lehrerfahrung im jeweiligen Institut haben muss und auch das Fach studiert haben muss. Das trifft auf seine Betreuerin aber nicht zu. Er meinte dann, dass er die Prüfungsordnung studiert hätte und dort eben ein Hintertürchen gefunden hätte, dass er seine favorisierte Betreuerin doch noch durchsetzen konnte.

Wie ist das bei euch? Würdet ihr unter Umständen für eine Abschlussarbeit auch einen externen Prüfer haben wollen? Oder wäre euch dieser Aufwand zu viel und vielleicht auch überflüssig?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Bei meiner Abschlussarbeit ist alles nach Schema F abgelaufen, wie bei den allermeisten anderen Abschlussarbeiten auch. Ich habe an einer Uni studiert, welche wie die meisten Hochschulen Prüfungen und Abschlüsse wie am Fließband produziert hat, wie es eben eine ihrer Aufgaben ist. Auch die Prüferinnen und Prüfer sowie die Erst- und Zweitkorrektoren habe ich als gegeben hingenommen, weil ich nicht den Eindruck hatte, dass sich am Endergebnis irgendetwas ändern würde. Die waren schon alle ganz kompetent und fair, und letzten Endes war ich ihnen ebenso egal wie die anderen Absolventen. Die Note hat gepasst, und für mich lebensentscheidend war von den Herrschaften sowieso keiner.

Außerdem hatte ich in der Phase meines Studiums gar nicht den Nerv, nach juristischen Hintertürchen zu suchen, und herum zu tricksen, damit auch ja eine Person meiner Wahl mich prüft. Statt dessen habe ich mich lieber darauf konzentriert, passable Leistungen zu bringen, damit die Sache auch mal ein Ende hat.

» Gerbera » Beiträge: 11335 » Talkpoints: 53,75 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


Ich vermute, dass das wohl ganz davon abhängt, wie man zu seiner Prüferin oder zu seinem Prüfer steht. Wenn man tatsächlich die Möglichkeit hat, das opportunistisch vorzugehen, warum sollte man das dann nicht tun?

Hat man eine gute Beziehung zu seinem Prüfer und erwartet, dass dieser einen sehr fair benotet, gerade auch, weil er Verständnis für die Lage hat, in der man sich befindet, dann finde ich es überhaupt nicht verwerflich, wenn man sich dann durch eine durch die Prüfungsordnung gewährte Möglichkeit dieses Türchen offen hält bzw. es durchschreitet.

Wenn man dem Prüfer eher schlecht gegenübersteht und man befürchtet, er könnte versuchen, ein "Abschiedsgeschenk" zur Feier der schlechten gemeinsamen Zeit in Form einer miesen Note auszuteilen, so ist es wohl klüger, darauf zu pochen, jemanden unabhängigen, Dritten mit der Korrektur zu beauftragen. Dabei hat man zwar nicht den Bonus, den man hätte, wenn man einen favorisierten Prüfer beauftragen würde, aber immerhin entkäme man dem ungeliebten Korrektor. :D

Ich denke aber, dass einem in den meisten Fällen nicht die Wahl gegeben werden wird. Ist es aber doch einmal so, wie bei deinem Kumpel, dann würde ich sagen: Nur zu!

» Mr. Law » Beiträge: 365 » Talkpoints: 25,43 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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