Bücher aus Präsenzbeständen ausleihen?

vom 05.11.2015, 20:39 Uhr

Es wird zwar immer wieder gesagt, dass man Bücher aus Präsenzbeständen nicht ausleihen darf, ich habe aber trotzdem einmal ein Buch aus dem Präsenzbestand ausleihen können.

Das war noch an meiner früheren Uni, hier wird das aber bestimmt auch gehen. Dort musste ich aber so einiges beachten. So musste ich beispielsweise mich registrieren lassen, damit man wusste, wo und bei wem das Buch ist. Außerdem habe ich das Buch erst Freitag kurz vor Ende der Öffnungszeiten bekommen und musste es dann auch Montag früh abliefern bevor die Bibliothek überhaupt geöffnet hatte. So hat im Prinzip niemand gemerkt, dass das Buch ausgeliehen worden war, weil am Wochenende eben geschlossen war.

Habt ihr schon einmal Bücher aus Präsenzbeständen ausgeliehen oder macht man bei euch solche Ausnahmen nicht?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Bei uns gab es diese Möglichkeit nicht, denn die Hauptbibliothek hat jeden Tag geöffnet. Daher könnte jemand das Buch benötigen. In den Nebenstellen waren die meisten Bücher ausleihbar. Notfalls musste man eben viel kopieren.

» cooper75 » Beiträge: 13429 » Talkpoints: 519,52 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Das nennt man Wochenendausleihe. :wink: Mittlerweile haben viele Bibliotheken, gerade an Hochschulen ja auch nachts und am Wochenende geöffnet und bieten zumindest rudimentären Service an. Aber bis sich die Idee herumgesprochen hat, gab es in vielen Bibliotheken nach meiner Kenntnis die Möglichkeit, auch Bücher aus dem Präsenzbestand über das Wochenende auszuleihen. Das war sozusagen eine organisierte Ausnahme.

Dafür brauchte man üblicherweise einen Benutzerausweis, sodass die Bibliothek wusste, an welcher Adresse das Buch die Wochenenden verbringt und es im Zweifelsfall auch wieder einfordern konnte. Registrierter Benutzer musste man also schon sein. Und die Regelung galt auch nur, solange die Bibliothek geschlossen war, da Präsenzbestände prinzipiell immer allen Benutzern zur Verfügung stehen sollten. Aber wenn der Laden sowieso zu hat, wäre es ja sinnlos, den Leuten den Zugang zu den Büchern zu verweigern und sich so die Existenzberechtigung zu untergraben.

» Gerbera » Beiträge: 11335 » Talkpoints: 53,75 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



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