Rentenversicherung auch bei Kurzarbeit

vom 25.12.2008, 17:21 Uhr

Kurzarbeit ist derzeit das, wovor Arbeitnehmer Angst haben. Während zum Lohn schon einiges im Thread Fragen zu Kurzarbeit, Nebenjob und Zulässigkeit geschrieben wurde, befasst sich eine andere Sorge häufig damit, wie es um die Rentenversicherung während dieser Zeit steht.

Die gute Nachricht: auch in dieser Zeit bleibt der Rentenversicherungsschutz erhalten und das fast in gleicher Höhe. Ein Teil der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge wird natürlich aus dem tatsächlich erzielten Entgelt errechnet und auch gezahlt.

Ein weiterer, zusätzlicher Teil wird anhand eines fiktiven Entgelts berechnet. Das fiktive Entgelt beträgt 80 % der Differenz aus ursprünglichem Gehalt und dem tatsächlich durch Kurzarbeit erzielten Entgelt. Im Gegensatz zu den Rentenversicherungsbeiträgen aus tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt trägt der Arbeitgeber die Beiträge, werden die zusätzlichen Beiträge in voller Höhe.

Genauere Informationen kann man sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einholen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn man schon solche Sorgen hat, dann wäre auch mein erster Schritt mich bei der Rentenkasse oder auch dem Arbeitsamt darüber zu informieren anstatt mir unnötige Sorgen darüber zu machen. Nun reicht die gesetzliche Rente bei vielen im Alter auch nicht mehr aus und demnach ist das mit der privaten Vorsorge immer weiter in den Fokus gerutscht, um diese muss man sich auch kümmern wenn das Einkommen geringer wird und diese anpassen. Denn Riester berechnet sich auch nach dem Einkommen welches man hat, abzüglich der Freibeträge und mit einer Anpassung nach unten bei Kurzarbeit und damit weniger Gehalt, zahlt man weniger ein und gerät auch nicht direkt in die finanzielle Schieflage.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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