Sich als Lehrer an berufliche Schweigepflicht halten müssen?

vom 07.03.2017, 18:17 Uhr

Ich habe schon davon gehört, dass Ärzte eine gewisse Schweigepflicht haben und dass sie nur offen über ihre Patienten sprechen dürfen, wenn der Patient seinen Arzt von dessen Schweigepflicht entbindet. Soweit ich weiß gibt es ja auch das Anwaltsgeheimnis oder die anwaltliche Schweigepflicht und bestimmt gibt es noch andere Berufsgruppen, wo man eine gewisse Schweigepflicht hat, beispielsweise Psychiater oder Psychotherapeuten.

Eine Bekannte von mir ist Lehrerin an einer Grundschule und sie meinte, dass sie im Fall einer Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung nicht einfach zum Jugendamt rennen dürfte. Sie dürfte das nur dem Jugendamt melden, wenn die Eltern sie ihrer Schweigepflicht entbinden würden. Ich habe noch nie davon gehört, dass Lehrer eine Schweigepflicht in dem Sinne haben und selbst wenn, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass diese immer noch gilt, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist. Wie seht ihr das? Wisst ihr zufällig mehr darüber?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Sicher haben Lehrer auch eine Verschwiegenheitspflicht. aber nicht, wenn Gefahr in Verzug ist. Wenn ein Lehrer sieht, dass ein Kind geschlagen wird, es Wunden und Blessuren aufweist, dann kann er direkt zum Jugendamt gehen. Aber ich hakte ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrer für angebrachter, damit eventuelle Missverständnisse ausgeräumt werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Was Diamante geschrieben hat ist falsch. Nur weil ein Kind Blessuren aufweist, kann man noch lange nicht einfach so zum Jugendamt rennen und stellt auch keine Gefahr im Verzug dar. Gefahr im Verzug wäre es, wenn man das direkt sieht oder der Vater einem ankündigt er geht nun nach Hause und verkloppt das Kind oder es vor der Nase mitbekommt, dann ist die Polizei aber auch der bessere Ansprechpartner als das Jugendamt.

Wenn man nur die Verletzungen sieht, dann kommt man nicht herum sich vorher beim Staatsanwalt von der Schweigepflicht entbinden zu lassen damit man weiter dagegen vorgehen kann. Solch eine Entbindung der Schweigepflicht ist im Prinzip nur eine Unterschrift mit Stempel und Dienstsiegel und kann man zu jeder Tageszeit bekommen. Denn auch Staatsanwälte und Richter haben Bereitschaftszeiten für genau solche lustigen Dinge, im Zweifel kann man diese auch über die Polizei kontaktieren lassen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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