Arbeitgeber verlangt das Trinkgeld der Angestellten

vom 13.03.2017, 09:25 Uhr

Frau A arbeitet seit etwas über einem Monat als gelernte Restaurantfachfrau in einem griechischen Restaurant. Dort wird im Service natürlich auch Trinkgeld gegeben. A macht die Abrechnung und das Trinkgeld verlangt der Chef von ihr. Er meint, dass er ja irgendwie den für die Gäste gratis-Ouzo finanzieren muss und das macht er schon seit dem er das Restaurant hat, mit dem Trinkgeld der Angestellten. Der Chef meint, dass sie so auch beweist hinter ihrer Arbeit zu stehen.

A sieht das nicht ein und will natürlich das Trinkgeld, was sie sich durch Zuvorkommenheit und Freundlichkeit ja auch verdient hat, behalten. Darf der Chef das Trinkgeld verlangen und jedes mal bei der Abrechnung das überschüssige Geld, also das Trinkgeld einziehen? Wenn er das darf, dürfte A dann hingehen und den Gästen sagen, dass sie kein Trinkgeld annehmen kann, weil sie das nicht behalten darf? A sieht einfach nicht ein, dass sie das angebliche Gratis Getränk, was die Gäste bei der Bezahlung bekommen dadurch finanziert.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dazu wäre interessant zu wissen, was im Arbeitsvertrag von A dazu geregelt ist und ob darüber überhaupt etwas drin steht. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das nicht zulässig ist, aber ich bin ja auch kein Jurist. Von daher würde ich sagen, ist es wohl das sinnvollste, sich hier anwaltlich beraten zu lassen, wenn man das absolut nicht hinnehmen möchte. Aber man muss eben auch damit rechnen, dass man dann vermutlich nicht über die Probezeit verlängert wird, wenn man sich gegen den Chef stellt. A sollte also genau abwägen, was sie in Kauf nehmen will und was nicht.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn im Arbeitsvertrag zum Trinkgeld keine Ausführungen enthalten sind, dann ist die Antwort eigentlich ganz einfach. Nein, der Chef darf das Trinkgeld der Angestellten nicht verlangen, um es für die eigenen Belange auszugeben. Denn Trinkgeld ist ein Betrag, der ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung an die Bedienung gezahlt und das Trinkgeld geht ja auch ausdrücklich an die Bedienung und nicht den Arbeitgeber und damit steht es ihm auch nicht zu um irgendetwas davon zu bezahlen, was er seinen Gästen schenkt. In der Gewerbeordnung §107 (3) ist dazu ein entsprechender Paragraph zu finden.

Auch die kostenlosen Schnäpse die der Chef dort verteilt brauchen nicht über das Trinkgeld finanziert zu werden, denn diese Schnäpse unterliegen dem Unternehmerischen Risiko und das Trägt nun einmal der Unternehmensinhaber und damit der Chef, denn ihm gehört das Unternehmen und kein Angestellter ist daran beteiligt. Selbst wenn im Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus zum Trinkgeld enthalten ist, muss dieser immer noch so ausgeführt sein, dass es nicht zu 100% abgegeben werden muss, denn sonst könnte dies als Sittenwidrig gelten.

Übrigens könnte sie den Chef mal fragen, ob das einbehaltene Trinkgeld, denn auch als Betriebseinnahme, denn als solches ist es zu werten, wenn der Chef es bekommt, entsprechend ordnungsgemäß versteuert wird. Sozusagen als kleines Gegenargument. Alternativ kann sie auch fragen, ob der kostenlose Uso als Betriebsausgabe gewertet wird und ob nach Abzug der entstandenen Kosten und Gegenrechnung der Betriebsausgabe, der Überschuss an Trinkgeld dann nicht wieder an die Angestellten zurückfließen sollte. Denn sind wir mal ehrlich, eine Flasche Uzo, lassen wir sie 20 Euro kosten, ist nicht an einem Abend leer und das Trinkgeld an einem Abend übersteigt sicherlich die 20 Euro.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eben, es wäre interessant zu wissen was der Arbeitsvertrag dazu hergibt und wenn darin vereinbart worden ist, dass das Trinkgeld abgegeben werden muss dann ist es auch rechtens so. Steht es dort nicht drinnen, dann gehört es der Bedienung die es im Rahmen einer Schenkung erhalten hat und das kann auch nicht einfach vom Chef eingefordert werden.

Zudem das ganze ohnehin lächerlich ist, denn das was der gratis Ouzo kostet, holt er mit den anderen Getränken mehrmals wieder hinein. Oder will man mir hier auch erzählen, dass er für 4 Gläser Cola auch nur 89 Cent insgesamt nimmt und keine 3-5 Euro für ein Glas? Mit Getränken wird richtig Umsatz und Gewinn generiert und auch das Essen wird er nicht ohne Gewinn heraus geben. Somit ist das nichts weiter als reine Gier vom Chef der den Hals nicht voll genug bekommen kann, wenn er sich noch an den Angestellten bereichert und deren Trinkgeld einfordert, wenn der Arbeitsvertrag nichts hergibt.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^