Was dürfen Gerichtsvollzieher pfänden?

vom 07.10.2009, 22:13 Uhr

A hat ca. 5000 Euro Schulden. A kann sie auch nicht bezahlen und hat auch wohl dummerweise keine Ratenzahlung beantragt. A lebt von Hartz 4 und ihr würden auch Ratenzahlungen nicht viel bringen, weil sie die auch kaum zahlen kann. A wartet nun jeden Tag darauf, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

A fragte mich nun, was der denn wohl alles mitnehmen darf, wenn er in die Wohnung kommt. Da ich aber selber noch nichts mit einem Gerichtsvollzieher zu tun hatte, konnte ich A nichts dazu sagen. A hat Angst, dass er ihr die Wohnung leer räumt. Was darf der Gerichtsvollzieher A alles nehmen und was muss er A auf jeden Fall lassen? Die Wohnung ist so, wie ich das beurteilen kann normal ausgestattet. Es ist eine 3 Raumwohnung in der A mit ihren 3 Kindern wohnt. Das älteste Kind (14) von A hat einen Computer und A hat für sich und die beiden kleineren Kinder (5 und 8] auch einen Computer im Wohnzimmer stehen. Die Computer sind aber beide schon sehr alt.

Fernseher und Radios und normale Haushaltsgeräte, die man eben braucht stehen auch in der Wohnung. Muss A nun Angst haben, dass ihr da etwas genommen wird?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Generell gehört ein TV-Gerät, sowie viele Küchengeräte, zum Grundbedarf. Dieser kann nicht gepfändet werden - außer es handelt sich um teure Geräte. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher diese pfänden und durch weniger teure Geräte ersetzen. Die Differenz wird zur Schuldentilgung genutzt.

Der Gerichtsvollzieher geht davon aus, dass alle Gegenstände im Haushalt des Schuldners diesem auch gehören. Das heißt du musst nachweisen, dass dir die Computer nicht gehören und gegebenenfalls auch eine eidesstaatliche Erklärung dazu abgeben. Wenn die Computer nicht wertvoll genug sind, wird er sie aber nicht pfänden - besonders wenn deine Kinder damit beispielsweise für die Schule arbeiten und die Geräte so notwendig für die Ausbildung bleiben.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Bezieht jemand Hartz 4, dann sollte er dies dem Gläubiger auch mitteilen, ebenso den Willen, die Schulden abtragen zu wollen. Da A ja Sozialgelder bekommt, dürfen davon keine Pfändungen gemacht werden, also Kontopfändungen und sowas! Das geht nur von Geldern, die nicht vom Staat gezahlt werden, Gehalt z.b.

Heute wird auch fast nichts mehr gepfändet, was evtl. ein paar Euros einbringt nur, da die Arbeit es zu versteigern oft diesen Gewinn wieder auffrist. Also behält man gleich die Sachen. Der Gerichtsvollzieher kommt auch nicht sofort und pfändet. Oftmals schreibt er sogar erst an und bittet zum Gespräch (oder steht vor der Tür direkt für solch ein Gespräch). Dann fragt er nach ob man bezahlen kann, meist kann man sogar eine Ratenzahlung bei ihm noch machen,l zahlt also an ihn und er gibts an den Gläubiger weiter.

A braucht also keine Angst haben, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das halbe Inventar mitnimmt. :)

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich arbeite beim Finanzamt und da wir dort auch Vollziehungsbeamte haben, kenne ich mich ein wenig damit aus. Wie schon gesagt wurde, dürfen TV- und Radiogeräte nicht gepfändet werden, weil man laut Grundgesetz ein Recht auf Information hat. Es werden generell nur wertvolle Dinge gepfändet (wenn nicht irgendein Gesetz dagegen spricht). Also wenn jemand teure Gemälde, Schmuck (auch Erbstücke) etc. besitzt. Alles was zum täglichen Bedarf gehört darf nicht gepfändet werden oder muss durch billigere Dinge ersetzt werden.

Meist ist es so, daß der Vollziehungsbeamte zuerst nach Bargeld fragt und sich eventuell auch die Geldbörse zeigen lässt. Wenn kein Geld vorhanden ist, geht er durch die Wohnung und hält nach wertvollen Gegenständen ausschau. Die PC´s werden wahrscheinlich nicht gepfändet, weil man die kaum gewinnbringend verkaufen könnte.

Beamte sind im übrigen auch "nur" Menschen. Sollte er etwas finden, was er pfänden will, kann man oft auch mit ihm darüber reden, wenn man den Gegenstand braucht. Ist natürlich unangenehm, wenn so jemand vor der Tür steht aber wenn man ihm seine Situation erklärt, dann wird das schon.

» Dorn82 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,67 »



Dorn 82, was ist aber täglicher Bedarf? Oder vielleicht weiß das ja jemand anderes hier? Wenn man jetzt zum Beispiel eine zehn Jahre alte Kitchen Aid Küchenmaschine hätte die man (fast) täglich zum Kochen und Backen einsetzt, ist das ja auch irgendwo täglicher Bedarf. Könnte da trotzdem ein Gerichtsvollzieher eine Küchenmaschine vom Discounter für zwanzig Euro hinstellen, damit er das etwas bessere Gerät für die Schulden verticken kann?

Oder eine Bügelmaschine gegen ein Bügeleisen austauschen, weil das theoretisch auch reichen kann oder eine Markenspülmaschine gegen eine billige tauschen. Oder macht das keiner, weil der Stress viel zu groß ist? Das fände ich schon mal interessant, wie da die Realität wirklich aussieht, weil wenn man sich diese pseudo-Dokumentationen im Fernsehen schon mal angesehen hat, bekommt man vermutlich da kein exaktes und realitätsnahes Bild.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn der Laptop dem Kind gehört darf es meines Wissens nach nicht mitgenommen werden. Und der andere Pc wird auch eher nicht mitgenommen werden, wenn er nicht mehr viel wert ist. Also werden wahrscheinlich nur Sachen wie teurer Schmuck etc. gepfändet, wenn sie das aber nicht hat kann auch nichts mitgenommen werden. :)

» reisefuchs » Beiträge: 10 » Talkpoints: 1,40 »


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