Kann man Arbeitsverträge rückdatieren lassen?

vom 20.03.2017, 16:00 Uhr

Eine Freundin von mir soll einen neuen Arbeitsvertrag mit besseren Konditionen bekommen und sie freut sich schon sehr darauf. Laut ihrer Aussage soll sie wohl lange mit dem Chef über diese verbesserten Konditionen verhandelt haben, aber inzwischen ist er einverstanden und sie wartet eben, bis der Vertrag ins Haus flattert. Der Chef hat den Antrag gestellt, dass der Arbeitsvertrag rückwirkend geändert wird, also dass dieser eben rückdatiert wird.

Ich habe ehrlich gesagt noch nie davon gehört, dass ein Arbeitsvertrag irgendwie rückdatiert werden könnte. Ich hätte jetzt angenommen, dass sich der Betriebsrat grundsätzlich dagegen sperren würde. Es ist auch noch nichts entschieden und es wird sich eben zeigen, ob das überhaupt möglich ist. Der Chef wusste wohl selbst nicht so ganz, ob das überhaupt gehen würde.

Ist es bei euch überhaupt möglich, einen Arbeitsvertrag rückdatieren zu lassen oder sperrt sich euer Chef grundsätzlich dagegen? In welchen Fällen ist es sinnvoll, einen Arbeitsvertrag rückdatieren zu lassen? Würdet ihr dem als Arbeitnehmer eher zustimmen oder hättet ihr da irgendwelche Sorgen oder Bedenken?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Grundsätzlich ist es möglich einen Arbeitsvertrag rückdatieren zu lassen. Dafür ist es eben notwendig, dass der Arbeitnehmer bereits im Vorfeld so gearbeitet hat, wie es der Arbeitsvertrag, der zurückdatiert werden soll, vorsieht.

Als Arbeitnehmer kann man sowas vermutlich nicht immer nachweisen. So ist man dann darauf angewiesen, dass der Chef fair ist und gegebenenfalls dem Betriebsrat bestätigt, dass die geforderten Leistungen bereits ab Datum X geleistet wurden.

Ich selber habe bereits einen Arbeitsvertrag rückdatiert bekommen, da eine Firma zu dusselig war, mir rechtzeitig meinen neuen Arbeitsvertrag vorzulegen, als ich nach der Ausbildung übernommen wurde.

» Eule90 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 21,56 »


Wobei sollte dabei das Problem bestehen? Wie Eule bereits gesagt hat, muss der Arbeitnehmer vorher schon dort gearbeitet haben und entsprechend kann man das auch auf den ersten Arbeitstag zurück datieren und somit das Gehalt auch über diese Dauer anheben lassen. Natürlich müssen beide Seiten damit einverstanden sein und den neuen Arbeitsvertrag auch unterschreiben. Weiter zurückdatieren als man dort gearbeitet hat, kann man nicht da ansonsten natürlich da ansonsten auch keine Abgaben, Steuern und Versicherungen für den Mitarbeiter geleistet worden sind.

Solche Arbeitsverträge hatte ich ebenfalls schon, denn wenn man sich soweit einig war und es einen vorläufigen Arbeitsvertrag gab und den anderen erst hinterher, dann wurde dieser entsprechend auf den ersten Arbeitstag zurückdatiert und so auch unterzeichnet. Warum sich der Betriebsarzt sperren sollte, wüsste ich auch nicht, denn sein Job ist einfach nur zu prüfen ob der Bewerber bzw. Angestellte die Anforderungen des Jobs in körperlicher und psychischer Natur bewältigen kann. Kann er das nicht, dann wäre er darauf auch gar nicht eingestellt worden und die Frage mit dem Rückdatieren würde sich gar nicht erst stellen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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