Bei Freund und Verwandten Verbindungsabbruch unterscheiden?

vom 25.03.2017, 11:00 Uhr

Ich könnte mir vorstellen, dass man mal eher eine Freundschaft beendet und die Verbindung zu der Person ganz abbricht. Manche sind dann sicherlich auch konsequent ziehen und dies auch eben durch und die Person ist für sie quasi gestorben.

Allerdings frage ich mich, ob man bei einem Verwandten bei einem Verbindungsabbruch genauso konsequent wäre. Vielleicht ist es da noch wieder etwas anderes, weil man eben zur gleichen Familie gehört und einem viel mehr an der Person liegt, als nur an einem Freund. Und man sagt ja auch immer, dass Blut dicker ist als Wasser.

Vielleicht würde sogar ein und die selbe Person soweit gehen, dass sie die Verbindung zu einem Freund nicht wieder aufnehmen würde, aber bei einem Verwandten schon. Sollte man da nicht auf ganzer Linie konsequent sein? Oder spielt es auch eine Rolle, was eben vorgefallen ist? Würdet ihr da zwischen Freund und Verwandtem unterscheiden? Oder kommt es alleine darauf an, was zu dem Abbruch der Verbindung geführt hat?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Nelchen hat geschrieben:Allerdings frage ich mich, ob man bei einem Verwandten bei einem Verbindungsabbruch genauso konsequent wäre. Vielleicht ist es da noch wieder etwas anderes, weil man eben zur gleichen Familie gehört und einem viel mehr an der Person liegt, als nur an einem Freund. Und man sagt ja auch immer, dass Blut dicker ist als Wasser.

Ich finde, du denkst nicht zu Ende. Nur weil man Kontakt zu einigen Familienmitgliedern hat, heißt das noch lange nicht, dass man wieder ganz dicke miteinander ist und so tut als wäre nie etwas gewesen nach einem Konflikt. Schon mal daran gedacht, dass man den Kontakt zu manchen Verwandten vielleicht nur deswegen hält (nach einem Konflikt), weil man muss und keine andere Wahl hat? Das hat nicht zwangsläufig damit zu tun, dass man sich wieder annähern möchte. Manchmal besteht auch eine gewisse Abhängigkeit, weil man wichtige Papiere braucht oder weil man eine Beerdigung planen muss beispielsweise. Oder man muss wegen einer Erbangelegenheit miteinander in Kontakt treten. Wie soll man das dann hinkriegen bei einem konsequenten Kontaktabbruch?

Soweit ich weiß, braucht man zu einer Eheschließung in Deutschland auch die Geburtsurkunde und wenn man gar keinen Kontakt mehr mit den Eltern hat, wird man die auch nur schwer ohne weiteres bekommen, gerade wenn es sich zum Beispiel um eine Migrantenfamilie handelt, der Geburtsort an sich nicht mehr existiert und man nicht einfach so bei den früheren Behörden anrufen und darum bitten kann, dass die Urkunde noch einmal neu ausgestellt wird. Einheimische haben dieses Problem nicht, da umgeht man die Eltern im Konfliktfall und nervt die Behörden höchstpersönlich.

In meinem Umfeld ist gerade so ein Fall, da möchte ein Bekannter ein Stipendium beantragen, wobei da explizit nach dem Einkommen der Eltern gefragt wird und er da auch die nötigen Papiere nachreichen muss. Bei Bafög genau dasselbe. Bei der Heirat braucht man wie gesagt die Geburtsurkunde, die in der Regel die Eltern haben und wenn man da den Kontakt zu den Eltern konsequent abbricht, hat man ein ziemliches Problem.

Ich finde hier muss man bei Verwandten schon unterscheiden, ob man den Kontakt nur auf das allernötigste beschränkt (siehe Erbregelungen, Beerdigungsplanung, Hochzeitspapiere etc.) oder ob man wieder einen Neustart machen möchte um das ganze Verhältnis wieder aufzubauen. Wie die Details da aussehen, können nur die Betroffenen selbst zweifelsfrei sagen, aber wenn du nicht involviert bist, wirst du wohl kaum die wahren Beweggründe kennen, warum jemand wieder Kontakt zu Verwandten zulässt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich glaube schon, dass es auch bei Verwandten Dinge gibt, die man nicht verzeihen kann und bei denen man lieber den Kontakt abbricht, egal wie unangenehm das vielleicht wegen irgendwelcher Behördengänge ist. So könnte ich mir beispielsweise nicht vorstellen, dass ein Kind, was vergewaltigt oder misshandelt wurde den Kontakt hält, wenn es einmal den Absprung aus dem Elternhaus geschafft hat. Da dürften auch Behördengänge egal sein.

Ich denke schon, dass man teilweise ein bisschen gnädiger bei der Verwandtschaft ist und erstmal den Kontakt einschränken wird, aber eine gute Freundschaft schmeißt man ja vielleicht auch nicht sofort weg.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich mache dabei keinen Unterschied, ob es sich nun um einen Verwandten handelt oder einen Freund. Im Endeffekt sind beides Menschen, der eine ist näher mit mir verwandt als der andere, aber alleine das reicht nicht aus, dass ich manche Dinge anders sehe und einen damit einen höheren Stellenwert zurechne.

So habe ich zu meinen Eltern seit mehr oder weniger 15 Jahren keinen Kontakt mehr und bin auch nicht bereit, diesen großartig wieder aufleben zu lassen. Hin und wieder ist man sich begegnet, hat ein paar Worte gewechselt aber das war dann doch eher wie mit einem Fremden als das was viele unter einem Verwandten verstehen.

Nur weil ich mit jemanden verwandt bin, muss ich noch lange nicht der dickste Freund von diesem sein und ihn mit anderen Maßstäben belegen als jemanden der "nur" ein Freund ist. Es gibt in meiner Wertevorstellung und Moral Punkte, wie auch Handlungen, die wenn sie nicht erfüllt werden oder gar missachtet dann auch schon dazu führen können, dass ich eben jemand nicht als Kontakt haben möchte und damit das ganze beende, egal ob nun Eltern, Freundin oder sonst wer.

Wegen der angesprochenen Geburtsurkunde, dazu braucht man keinen Kontakt zu den Eltern. Man muss wissen wann und wo man geboren ist, wie man dort hieß und damit kann jeder mit seinem Ausweis an die Ausstellende Behörde treten und einen Ersatz einfordern. Diese Informationen sollte man haben, kann man aber auch anderweitig ermitteln lassen, wenn man dafür nicht seine verhassten Eltern anrufen möchte oder diese gar schon abgelebt sind. Es ist aufwendig, aber definitiv machbar auch wenn man aus dem Ausland stammt und nicht alles im Detail weiß.

Erbangelegenheiten muss man auch nicht aufeinander treffen wenn es darum geht, ich habe damit bereits Erfahrungen gesammelt. Ist es eindeutig geklärt wer was bekommt, dann kommt nur ein Brief mit der Auflistung, mit diesem beauftragt man dann jemanden die Sachen zu holen oder es wird gebracht vom Nachlassverwalter. Somit sieht man sich dort auch nicht zwangsläufig.

Brauche ich Unterlagen von meinen Eltern wegen irgendwas, dann kann ich diese auch ohne direkten Kontakt erhalten und das ganze über eine dritte Person machen lassen. Notfalls kann man sie auch per Gericht dazu verdonnern diese Dinge offen zu legen wenn sie sich weigern, mir gegenüber oder auch der dritten Person. Den Weg kann man auch direkt gehen, dann hat man ebenfalls nur schriftlich Kontakt über dritte, aber nicht selbst. Möglichkeiten gibt es viele, auch wenn es einfacher geht mit persönlichem Kontakt, zwangsläufig notwendig ist dieser nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:Wegen der angesprochenen Geburtsurkunde, dazu braucht man keinen Kontakt zu den Eltern. Man muss wissen wann und wo man geboren ist, wie man dort hieß und damit kann jeder mit seinem Ausweis an die Ausstellende Behörde treten und einen Ersatz einfordern.

Ich glaube nicht, dass das in jedem Fall möglich ist. Man denke nur an die Länder, die zerfallen sind oder wo bürgerkriegsähnliche Zustände drohen. Eine Bombe landet auch nicht immer da, wo sie theoretisch soll und da kann es sein, dass die Außenstelle bzw. Archive beschädigt oder zerstört werden. Da dann eine Original-Geburtsurkunde ausstellen zu lassen würde mehr als schwierig werden.

Sorae hat geschrieben:Brauche ich Unterlagen von meinen Eltern wegen irgendwas, dann kann ich diese auch ohne direkten Kontakt erhalten und das ganze über eine dritte Person machen lassen. Notfalls kann man sie auch per Gericht dazu verdonnern diese Dinge offen zu legen wenn sie sich weigern, mir gegenüber oder auch der dritten Person.

Gut, ich nehme an, dass da schon wirklich heftige Sachen vorgefallen sein müssen, wenn man schon meint eine Dritte Person schicken zu müssen um die eigenen Angelegenheiten zu klären. Für mich persönlich käme das - vorausgesetzt es liegt ein Konfliktfall vor - nicht in Frage. Ich regle meine Angelegenheiten lieber selbst und finde es albern, da andere Personen vorzuschicken.

Ausnahme wäre hierbei nur, wenn ich beispielsweise Verwandte im Ausland hätte und diese vor Ort für mich einige Papiere besorgen müssten. Da wäre es ja unsinnig, extra mehrere tausend Kilometer zu reisen wegen ein paar Papieren. Da ich aber von einem innerdeutschen Fall ausgehe, kann man das doch auch selbst klären und braucht dazu keine dritte Person. Ich bin schließlich erwachsen und ich käme mir ziemlich entmündigt vor, wenn ich da jemand anderes vorschicken würde, vorausgesetzt natürlich, es liegt ein Konflikt mit der Familie vor.

Hinzu kommt, dass es auch auf den Umgang miteinander ankommt. Gut, es soll vorkommen, dass Eltern ihre Kinder stark misshandeln und verwahrlosen lassen, sodass diese im Endeffekt einen großen Hass auf ihre Eltern entwickeln und sehr traumatisiert sind, wenn diese die Eltern treffen müssen. In dem Fall könnte ich es verstehen, wenn man eine dritte Person schickt oder aber direkt zum Anwalt rennt um seine Eltern irgendwie zu bestrafen und fertig zu machen. So einen Fall hatte ich aber nie.

Ich bin bei meinem Beispiel von einem Fall ausgegangen, wo man sich zwar nicht unbedingt versteht, weil die Charaktere zu unterschiedlich sind, man aber dennoch bemüht ist, sich keine Steine in den Weg zu legen und sich gegenseitig fertig zu machen und wichtige Papiere vorzuenthalten, damit der andere eben Schaden dadurch hat. Ich finde außerdem, wenn es im Prinzip ausreicht, auch bei allernötigsten Kontakt eine Bitte (wegen bestimmter Papiere) an seine Familie auszusprechen und einem dann direkt geholfen wird, warum sollte man dann direkt zum Anwalt rennen?

Wenn man genug Geld und Langeweile hat, kann man natürlich wegen jedem Piep zum Anwalt rennen und den Nachbarn, den Lehrer, die Eltern, den Arbeitgeber oder den Vermieter verklagen so viel man möchte. Aber wozu zum Anwalt rennen, wenn man auch ohne den engsten Kontakt Dinge so klären kann und eine Bitte erfüllt bekommt, wenn man sie denn ausspricht? Es gibt auch Familien, die haben zwar Konflikte, aber man hasst sich nicht gegenseitig und macht sich auch nicht gegenseitig fertig, auch wenn kaum Kontakt gewünscht bzw. vorhanden ist.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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