Beerdigung mit Schmuck - Bestimmen das die Erben?
Wir haben in der weitläufigen Familie einen Todesfall. Und da kam das Thema auf, dass die Frau zu Lebzeiten immer gesagt hat, dass sie mit ihrem Schmuck, den sie immer getragen hat und auch ihrem Gebiss und auch mit Brille beerdigt werden will.
Nun ist das sehr teurer Schmuck, den die Tote immer getragen hat. Die Erben wollen den Schmuck nicht mit begraben. Ich weiß nicht, ob die Tote es im Testament festgehalten hat, wie sie beerdigt werden will. Wenn das so wäre, können die Erben dennoch bestimmen, ob diese Wertgegenstände mit beerdigt werden? Es geht um wirklich teuren Schmuck.
Dürfen Tote überhaupt mit solchen Wertsachen beerdigt werden? Sollte man sich als Erbe über den Willen eines toten Menschen stellen und bestimmen, dass man den Schmuck lieber erben will? Wie würdet ihr da entscheiden?
Erbe hin oder her, es wäre doch mit Sicherheit Blödsinn jemanden mit einem Collier im Wert von vielleicht 100.000 Euro zu beerdigen. Regelrecht verboten wird es sicherlich nicht sein, nur passiert solch ein Vorgang ja kaum unbemerkt. Und gerade das könnte ja bei selbst unbeteiligten Personen Begehrlichkeiten wecken.
Vielleicht sehe ich das auch etwas zu eng, aber solche wertvollen "Grabbeigaben" sind doch heute sicherlich nicht mehr zeitgemäß. Einen Ehering von mir aus, aber wirklich wertvolle Klunker haben in einem Grab nichts zu suchen. Da würde ich mich vielleicht sogar über den letzten Willen der/des Verstorbenen hinwegsetzen.
Ich bin der Meinung, dass man den letzten Willen, den ein Mensch lebend äußert oder schriftlich festlegt, auch akzeptieren sollte. Wenn es nun mal um wertvollen Schmuck geht, sollte sie den Schmuck auch mit ins Grab nehmen dürfen. Hier geht es doch um etwas, was ihr Eigentum ist.
Vielleicht wusste die nun Verstorbene auch, wie habgierig die liebe Verwandtschaft ist und äußerte deshalb diesen Wunsch. Natürlich würde ich es nicht laut sagen, dass der Schmuck mit ins Grab gegeben wird. Denn der ein oder andere Erbe würde versuchen, den Schmuck an sich zu bringen. Überhaupt diese Gier in den Augen der Erben und das Gezanke, das nach der Beerdigung bei manchen Leuten losgeht, ist widerlich.
Allerdings würde ich nicht dafür garantieren, dass die Tote - wenn die Erde den Sarg bedeckt - noch ihren Schmuck bei sich trägt. Das Grab wird nicht sofort zugeschüttet und so bleibt Zeit, etwas an sich zu bringen. Auch wenn die Tote verbrannt werden sollte, wird man ihr den Schmuck vorab abnehmen.
Sollte sie Goldzähne haben, die werden bestimmt nach der Einäscherung aus der Asche als Goldklümpchen herausgesucht, aber nicht den Hinterbliebenen übergeben. An einer Beerdigung ist so manches kurios. Verwandte, die sich vorher nicht haben blicken lassen, wissen plötzlich, wo die Verstorbene wohnte und sehen sich dreist und frech in der Wohnung um, was ihnen gefallen könnte.
Ich finde den Wunsch an sich total unmöglich. So viel Geld schmeißt man nicht einfach weg. Das ist einfach unethisch. Es gibt so viele Institutionen, die sich über so eine Spende sehr freuen und damit Gutes tun würden. Dementsprechend hätte ich noch zu Lebzeiten versucht, die Dame vom Gegenteil zu überzeugen.
Wenn es nur darum geht, ihren Kindern dieses Erbe vorzuenthalten, gibt es andere Wege. Glaubt sie, den Schmuck mit ins Jenseits nehmen zu können? Will sie einen letzten, versnobten Eindruck im offenen Sarg hinterlassen? Ich würde unterscheiden, ob sie eine alte Dame ist, die Angst vorm Tod und dem Leben danach hat oder ob sie es ihren Kindern nicht gönnt, obwohl sie sie zeitlebens tyrannisiert hat.
Ich weiß aber nicht, wie ich reagieren würde, wenn ich eine Beerdigung planen müsste, bei der so ein Wunsch besteht. Angst davor, dass der Schmuck vorher noch entwendet wird, hätte ich auch. Nicht nur von der Verwandtschaft, sondern auch vom Personal des Beerdigungsinstituts und den Totengräbern. Da ist halt die Frage, wie das abläuft.
Grundsätzlich besteht aber eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass ich da einfach nicht mitmache und diesem Wunsch nicht entspreche. Das hängt eben von den Beweggründen, von dem tatsächlichen Wert, von meinem Verhältnis zu dieser Person und ähnlichen Dingen ab.
Dann würde ich ihn verkaufen, davon eventuell die Beerdigung zahlen - das lässt man doch auch nicht auf anderen sitzen, wenn man selber Geld, beziehungsweise Schmuck hatte - und den Rest spenden. Es sich selber unter den Nagel zu reißen, würde zu sehr auf meinem Gewissen lasten. Es sei denn, man hat es absolut verdient. Ein Vater, der seine Kinder missbraucht hat, kann ruhig nach dem Tod was zurückzahlen.
Das ist sicherlich schwierig und wie die rechtliche Lage dabei aussieht, kann ich auch nicht sagen. Ich denke aber, dass sich sicherlich einige mit ihrem Ehering beerdigen lassen. Das wird sicherlich auch noch zulässig sein. Wie das allerdings bei besonders teurem Schmuck aussieht, weiß ich leider nicht.
Allerdings denke ich auch, dass man da durchaus den Wunsch und den letzten Willen des Verstorbenen berücksichtigen sollte. Natürlich ist es blöd, wenn man so hochwertigen Schmuck mit beerdigen würde und die Angehörigen dann ansonsten nicht wissen, wie sie die Beerdigung finanzieren sollen, weil vielleicht ansonsten kein Geld da ist. Dann sieht die Sachen vielleicht wieder anders aus.
Aber es mag ja sein, dass die Verstorbene wusste, wie sehr ihre Verwandtschaft auf ihren Schmuck und das Geld aus ist und es ihnen daher nicht gönnt und den Schmuck daher lieber mit ins Grab nimmt.
Wenn eine Bestattungsverfügung vorliegt, dann haben sich die Angehörigen daran zu halten. Was der Schmuck wert ist, geht die auch gar nichts an. Das nicht zu respektieren, das grenzt an Leichenfledderei. Es geht niemanden etwas an, was jemand mit seinem Geld tut oder nicht. Im Testament sollte man seine Bestattungswünsche nicht hinterlegen. Normalerweise ist schon alles gelaufen, wenn das Testament eröffnet wird.
Man darf zu Lebzeiten entscheiden, was nach dem Tod passieren soll. Grabstätte, Grabstein, Kleidung, Schmuck, kirchlich oder nicht, Menüfolge, Musik, Anzeige oder Gäste - all das darf man festlegen und das ist rechtlich bindend, wenn die Erbmasse zur Finanzierung ausreichend ist.
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