Pfändung: Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden, was nicht
Wir sind total überschuldet und bisher gab es nie Probleme mit dem Gerichtsvollzieher, doch nun wurden die Bezirke neu verteilt und ein neuer GV ist für uns zuständig. Ganz ohne Vorurteil war ich freundlich und offen und hab ihn auch sofort in die Wohnung gebeten und dann kam der Oberhammer, er wollte sich umsehen, was ja soweit auch okay war.
Als er dann anfing die Schränke zu durchsuchen wurde es mir schon komisch. Doch dann im Kinderzimmer war ich nur noch geschockt, denn der gute Mann hat meine Tochter gezwungen, dass sie ihre Spardose öffnet und ihm zeigt wie viel Geld da drin ist. Da in der Spardose 100 Euro waren, befragte er dann meine Tochter noch woher sie das Geld habe.
Mir stellt sich die Frage wie weit darf ein Gerichtsvollzieher gehen und wie kann ich mich wehren, da der gute Mann ja jetzt länger für uns zuständig sein wird.
Da der neue Gerichtsvollzieher euch noch nicht kannte ist es klar das er erstmal ganz genau schaut ob irgendwo etwas sein könnte was man zu Geld machen kann.Das mit der Spardose eurer Kleinen ist auch verständlich , schließlich könnte man ja vorhandenes Vermögen da verstecken und dann sagen es wäre dem Kind.
Ich nehme an er hat ihr das Geld gelassen? dann ist ja alles in Ordnung. Gedanken würde ich mir nur machen wenn er bei weiteren Besuchen wieder so gründlich vorgeht Da ihr anscheinend regelmäßig mit dem Gerichtsvollzieher zu tun habt, wie wäre es denn dann mit dem Privatinsolvenzverfahren?
Warum sollte der GVZ sich denn nicht genau umschauen dürfen? Ich meine, wenn ihr nichts habt, ist "doch alles in Ordnung" und Geschenke an das Kind, darf das Kind auch behalten.
Ansonsten findest du was unpfändbar ist, an Einkommen in §§ 850 c und k ZPo und an Gegenständen in § 811 ZPO. Normale Gebrauchsgegenstände sollen dem Schuldner auch belassen werden, wenn sie keinen besonderen Wert haben. Ansonsten würde ich Euch langfristig auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren raten.
Die Frage ist aber auch, was sind normale Gebrauchsgegenstände. Das ändert sich ja über die Jahre auch immer wieder. Vor zehn Jahren wäre ein Flachbildschirm beim Fernseher kaum als normal eingestuft worden. Heute bekommt man kaum noch Röhrenfernseher im Laden. Was wäre heute, 2017 ein normaler Fernseher?
Könnte zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher kommen und den kleinen Flachbildfernseher gegen ein Röhrengerät austauschen? Oder würde es eine Rolle spielen, wie man TV empfängt, weil ja heutzutage Röhrengeräte nicht mehr unbedingt zu moderner Sendetechnik kompatibel sind? Ich rede jetzt natürlich nicht von einem riesigen curved Bildschirm für zigtausende Euro, sondern von einem preiswerten Einsteigermodell, dass man auch in größeren Supermärkten kaufen könnte.
Von daher finde ich es als Laie schon schwierig einzuschätzen, was gepfändet werden darf und was nicht, wenn man das Gesetz liest. Gibt es da neben dem Gesetz noch Erläuterungen, die für Laien besser verständlich sind?
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