Wie berechnen sich die Prozente einer Schwerbehinderung?

vom 21.03.2017, 11:17 Uhr

Ich habe mich neulich mit meiner Freundin unterhalten. Ihr Bruder hatte einen Schlaganfall. Er ist ein wenig ein geschränkt, denn seine linke Körperhälfte ist nicht voll einsetzbar. Er ist nicht komplett links gelähmt, aber er tut sich sehr schwer richtig zu koordinieren mit der linken Körperhälfte. Meine Freundin meint, dass er dadurch bestimmt 80% Schwerbehinderung bekommen würde, aber er will keinen Ausweis beantragen.

Nun hat besagte Freundin von mir Brustkrebs (sie wurde operiert und es sind bisher keine Folgetumore entdeckt worden) und einen Bandscheibenvorfall. Sie meint, dass sie dadurch bestimmt 70% Schwerbehinderung eingetragen bekommen könnte. Ich halte beide Fälle für überzogen und denke nicht, dass man so viel Prozent Schwerbehinderung bekommen kann. Denn sie ist nicht sehr eingeschränkt. Der Bandscheibenvorfall ist im Anfangsstadium und wird behandelt.

Gibt es irgendwo eine Tabelle an die man sich in Etwa richten kann um zu sehen, wie viel Prozent Schwerbehinderung man bekommt? Wonach rechnet sich das oder ist das immer Ermessenssache?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Grad der Behinderung berechnet sich immer nach dem Befund und der individuellen Einschränkung des Betroffenen. Der Verlust einer Brust nach Brustkrebs bringt im Schnitt 30 Prozent. Wer Probleme mit der Narbe, mit den Lymphgefäßen oder im Schultergürtel hat, bekommt tendenziell etwas mehr. Wer keine Probleme hat entsprechend weniger.

Fehlen beide Brüste, sind 40 Prozent angemessen. Es kommt wieder auf den Einzelfall an. Sind nur Teile der Brust entfernt, reicht die Einschätzung von 0 bis 20 Prozent. Nach einem Brustaufbau verringert sich der Grad der Behinderung oder Grad der Schädigung wieder.

Mehr gibt es befristet in den Jahren, in denen man abwarten muss, ob der Krebs besiegt ist. Das sind je nach Stadium des Krebses 50 bis 80 Prozent. Die fallen nach fünf Jahren ohne neuen Krebs dann weg. Diese Werte werden nicht zusammen gerechnet. 30 Prozent für eine fehlende Brust plus 50 Prozent während der Heilungsbewährung ergeben nicht 80 Prozent. Es wird die gesamte Beeinträchtigung abgeschätzt. Das wären dann eher 55 bis 65 Prozent.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Danke cooper75 für die Information. Meine Freundin hat "nur" einen Tumor entfernt bekommen, der bösartig war und auch zwei Lymphknoten um festzustellen, ob der Krebs auch auf die Lymphknoten gegangen ist. sie hat eine minimale Einschränkung den linken Arm zu heben. Sie hat Bestrahlung bekommen und brauchte keine Chemotherapie.

Weiterhin wurden zwei Nackenwirbel mit anfänglichem Vorfall entdeckt. Ich persönlich halte da die 70% Schwerbehinderung als zu viel angesetzt. Wird denn bei einer Krebsoperation, solange die 5-jährige Wartezeit nicht abgelaufen ist, immer eine Schwerbehinderung eingetragen, wenn man diese beantragt? Ich bin da sehr skeptisch.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man stellt eben seinen Antrag auf Anerkennung eines Grads der Behinderung. In der Regel wird während der Heilungsbewährung tatsächlich ein höherer Grad der Behinderung eingetragen als in der Phase danach. Wobei es eben sein kann, dass es so wenig gibt, dass man da wenig mit anfangen kann.

Natürlich gibt es auch bei 10 Prozent einen minimalen Steuernachlass. Aber es sichert eben keinen verbesserten Kündigungsschutz. Gerade den benötigen aber Menschen, die vielleicht demnächst wieder an Krebs erkranken oder ihr neues Organ abstoßen könnten. Deshalb gibt es in dieser Zeit mehr, weil die Betroffenen eben mehr Schutz brauchen.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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