Essen ungenießbar - Beweispflicht liegt beim Wirt

vom 24.02.2017, 10:15 Uhr

B und C haben ihren Jahrestag und gehen in ein Restaurant, wo sie noch nie gewesen sind. Sie lassen sich einfach überraschen, was das Essen betrifft. C bestellt sich ein Steak und B bestellt sich Fisch. Das Steak ist hart wie eine Schuhsohle und der Fisch schmeckt tranig. Die beiden reklamieren das Essen und wollen das Essen dann auch nicht bezahlen. Sie wollen auch nichts Neues haben, weil ihnen der Appetit vergangen ist. Der Koch aber meint, dass Geschmäcker eben verschieden sind und sie auch zahlen müssen.

B hat das Essen dann auch gezahlt. Im Nachhinein aber haben die beiden gehört, dass die Beweispflicht, dass das Essen doch genießbar war oder ist, beim Wirt liegt und sie hätten nicht bezahlen müssen. Aber wie soll das bewiesen werden? Da kann ja jeder kommen und sagen, dass das Essen nicht schmeckt und wieder gehen. Ist euch das schon passiert? Stimmt es, dass die Beweispflicht beim Wirt liegt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja das stimmt, der Wirt müsste es beweisen. Doch das ist eigentlich praktisch unmöglich. Die meisten Gaststätten würden wahrscheinlich in so einem Fall denjenigen ziehen lassen und auf den Beweis sowie das Geld verzichten, auch wenn das Essen offensichtlich essbar war. Solch ein Fall kommt ja nicht oft vor.

Zu der Aussage " Da kann ja jeder kommen und sagen, dass das Essen nicht schmeckt..." kann ich sagen, wer das Essen halb oder ganz aufgegessen hat, bei dem gilt das nicht bezahlen müssen nicht mehr. Wenn das Essen nicht schmeckt, muss der Kunde gleich am Anfang, nachdem er die ersten Bissen gegessen hat bescheid geben dass es nicht schmeckt, dann muss er es nicht bezahlen.

» Redfly008 » Beiträge: 208 » Talkpoints: 26,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Die Beweispflicht liegt hierbei beim Wirt. Und wenn man das Essen rechtzeitig reklamiert und noch etwas vorhanden ist, dann kann der Wirt das ganze auch beweisen indem er davon probiert. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden, aber wenn es einfach nicht essbar ist, dann muss er das auch eingestehen oder man sieht es ihm ohnehin an. Schon alleine bei dem Versagen der eigenen Küche wird jeder normale Wirt den Gast dann ziehen lassen, ohne das dieser zahlt.

Reklamiert man das Essen erst nachdem alles aufgegessen worden ist und somit alle Beweise vernichtet, dann hat der Kunde dafür auch die Rechnung zu tragen. Denn wenn aufgegessen wird, dann geht die Rechtssprechung auch davon aus, dass es nicht so ungenießbar war, da eben aufgegessen worden ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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