Kein versprochenes Produkt durch nachträgliche Regeländerung
Man nehme an, eine große Firma A hätte eine Sonderaktion. Person B nimmt an dieser teil. Man muss auf einer bestimmten Website Punkte sammeln, dadurch, dass man Beiträge schreibt oder die Seite anderen Menschen empfiehlt (das gute alte Referral-System). Auf der Website sind regeln angegeben. Da steht, dass man bei 100 Punkten ein Gratisprodukt anfordern könne. Die Punkte würden dann abgezogen, aber bei weiteren 100 Punkten könnte man dann wieder ein Gratisprodukt anfordern. Beschränkungen gäbe es nicht, so lange die Punkte genügend wären, bekäme der User das Gratisprodukt.
Person B findet diese Aktion natürlich toll und erspielt 200 Punkte. Dazu sitzt er an zwei Tagen in Folge einige Stunden am PC, aber die Produkte sind an sich hochwertig, da lohnt sich das für B, da er ja ohnehin nebenbei am PC sitzt. Er schickt die Anforderungen für zwei Gratisprodukte ab, denn die 200 Punkte reichen ja genau dafür. Das erste Gratisprodukt erhält B dann auch. Nur das zweite angeforderte lässt sich nicht blicken.
Person B schreibt eine Email an die Firma A und fragt nach dem Produkt. Die Firma schreibt, dass es nur noch ein Produkt pro Haushalt und Monat gäbe. Die Regeln habe man vor Kurzem geändert. Person B wendet ein, sie habe aber doch das Produkt bereits vor der Regeländerung angefordert, zu einer Zeit, wo noch da stand, dass mehrfache Anforderungen möglich seien, auch innerhalb eines Monats. Außerdem seien B die Punkte abgezogen worden, obwohl das Produkt ja nicht anforderbar gewesen wäre, nach den neuen Regeln. Firma A jedoch beharrt darauf, dass es pro Monat und Haushalt nur ein Gratisprodukt gäbe.
Nun, logisch gesehen, würde ich sagen, müsste Person B ja das Paket bekommen, denn es wurde ihm bereits versprochen und er hat es ja auch angefordert, als dies den Teilnahmebedingungen nach möglich gewesen war. Oder zumindest hätte er die Punkte zurück erhalten müssen.
Oder ist es völlig legitim, wenn Firma A nachträglich die Teilnahmebedingungen ändert und User, denen vorher ein Produkt zustand, durch die neuen Teilnahmebedingungen nun keines mehr erhalten, obwohl sie die Anforderung ja eigentlich schon vor der Änderung der Bedingungen abgeschickt haben (und dafür auch noch eine Bestätigungs-Email erhielten)?
Ist dieses Versprechen in der Bestätigungs-Email vielleicht ohnehin nicht bindend? Aber wie sieht es damit aus, wenn die Anforderung lautet "für 100 Punkte bekommt man ein Produkt", wenn dies im angegebenen Rahmen erfüllt wurde, muss dann nicht eine Entlohnung erfolgen? Oder ist das bei solchen Veranstaltungen nicht so, nur beispielsweise bei Arbeitsverhältnissen (oder nicht einmal da)? Besteht da kein Vertrag, oder so etwas?
Das ist etwas verwirrend. Wenn das so versprochen wurde, wie du geschrieben hast, dann sollte die Firma auch dazu stehen. Natürlich können Regeln jederzeit geändert werden und die Änderung sollte dann auch auf der Webseite ersichtlich sein. Wenn nun deine Bestellung vor der Regel-Änderung eingetroffen und bearbeitet wurde, dann müsstest du zwei Gratisprodukte bekommen.
Zumindest kann es nicht richtig sein, dir ein Gratisprodukt zuzuschicken, aber die Punkte für das zweite ebenso abzuziehen. Das könnte ein Irrtum sein, aber auch gewollt so gehandhabt werden. Ich sehe es so, dass du durch den Abzug der Punkte auch das Recht hast, das zweite Gratisprodukt zu erhalten. Wenn dir die Firma das Gratisprodukt auch auf erneute Anforderung nicht zuschickt, wirst du es abhaken können. Denn deswegen zu klagen dürfte sinnlos und zu teuer werden, selbst wenn du die Bestätigungs-Email hast.
Vielleicht wäre die Sache anders verlaufen, wenn du erst ein Gratisprodukt angefordert hättest und nach Erhalt des ersten das zweite. Solche Versandabteilungen sind manchmal überfordert, wenn viele Anforderungen gleichzeitig eingehen. Da kann es nur heißen: Nicht ärgern!
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-104700.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1037mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2997mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1850mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1344mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?