Familienerbstück nach Trauerfall zurück verlangen?
In den USA gibt es eine recht berühmte Kummerkastentante, deren Ratschläge ich hin und wieder verfolge. Dort bin ich neulich auf eine Fragestellung gestoßen, die ich sehr schwierig fand und die mich irgendwie beschäftigt.
Die Briefeschreiberin hatte ihrer Freundin eine Wiege überlassen, die ihr verstorbener Großvater einst für ihre Mutter angefertigt hatte. In dieser Wiege haben ihre Mutter, ihre Onkeln und Tanten, Neffen und Nichten und schließlich auch ihr eigenes Kind gelegen. Als ihre Freundin schwanger wurde, hatte sie ihr diese Wiege geliehen.
Nun ist das Baby ihrer Freundin traurigerweise verstorben. Diese Frau stammt aus einem anderen Kulturkreis, in dem es offenbar üblich ist, die Besitztümer von Verstorbenen zu verbrennen, um der Seele des Verstorbenen den Übergang zu ermöglichen. Dazu gehört in den Augen der trauernden Mutter auch besagte Wiege.
Die Besitzerin der Wiege sieht die Situation verständlicherweise etwas anders und hätte das Erbstück gern zurück. Da sie nicht wusste, wie sie das Thema ansprechen sollte, fragte sie bei Prudence, so heißt die Ratgeberin, nach. Diese antwortete, dass es unhöflich sei, das Bettchen zurück zu forden, da es in der Kultur der Freundin nun mal so üblich sei, die Sachen zu verbrennen. Sie habe einen schweren Verlust erlitten und sei damit mehr als berechtigt, dieses zu verbrennen. Die Trauer zu ignorieren und die Wiege zurück zu fordern seit takt- und herzlos und daher ein No-Go, Erinnerungsstück hin oder her. Solche Verluste müsse man eben einkalkulieren, wenn man geliebte Gegenstände verborge und schließlich sei es eben nur ein Gegenstand und kein Mensch, auf den man dann verzichten müsse.
So sehr ich das einerseits nachvollziehen kann, dass die Trauer der Mutter schwerer wiegt, als materieller Besitz, so sehr widerstrebt mir diese Anwort trotzdem. Ich finde es sogar irgendwie frech, eine fremde Wiege zerstören zu wollen, religiöses Weltbild hin oder her. Wenn man Haare spalten will gehörte die Wiege dem toten Kind genau genommen nicht mal, muss also gar nicht verbrannt werden, damit es in den Himmel kommen kann. Offenbar war von Anfang an klar gestellt, dass es sich um eine Leihgabe handelte und nicht um ein Geschenk.
Vermutlich war die trauernde Mutter nur gedankenlos und nicht unverschämt, als sie das erwähnte. Ich glaube aber nicht, dass ich es als anmaßend empfände, wenn die Wiege zurück gefordert würde, weil ich in meinem Schmerz nicht daran gedacht habe, sie der Eigentümerin zurück zu geben.
Was denkt ihr dazu? Sollte die Besitzerin ihre Wiege aus Taktgefühl abschreiben oder hat sie das Recht, diese zurück zu verlangen?
Ich glaube, dass man letztendlich auch nicht so ein kostbares für einen selber wichtiges Erbstück verleiht. Da fängt es schon mal an, weil immerhin kann es ja auch kaputtgehen, wenn es durch so viele Generationen gereicht wurde und dann ist es doch besser, wenn es im Familienbesitz kaputtgehen würde. Generell denke ich, dass man die Wiege nun zurückfordern sollte, immerhin war es nur eine Leihgabe.
Seinen Respekt und sein Mitgefühl kann man auch anders zeigen, aber wenn die Wiege für einen selber kostbar ist, dann würde das Schenken selbiger die Freundschaft zerstören, wenn die Freundin sie verbrennt. Letztendlich kann man es sicherlich nicht richtig machen, weil es auf beiden Seiten Streit geben wird, aber ich würde die Wiege zurückfordern.
Ich finde das geht gar nicht. Ich hätte kein Problem damit, mein Eigentum zurückzuverlangen, gerade wenn vorher explizit vereinbart worden ist, dass es sich eben nur um eine Leihgabe dabei handelt. Warum sollte es respektlos sein, wenn man es zurückfordert? Es war doch schließlich kein Geschenk. Ich empfinde es als viel respektloser, wenn man fremdes Eigentum einfach so verbrennt und so tut als würde es einem selbst gehören und als hätte man jede Entscheidungsgewalt darüber. Das würde ich auch so sagen, egal ob Trauer oder nicht.
Ich kann mich Täubchen dabei komplett anschließen,. wenn vereinbart worden ist, dass es sich dabei nur um eine Leihgabe handelt hätte ich auch keine Bauchschmerzen damit, die Wiege entsprechend zurück zu fordern und auch auf das Recht zu bestehen. Wäre ja noch schöner, wenn man mit geliehen Sachen machen kann was man möchte und immerhin ist das hier noch ein Erinnerungsstück, welches die andere Mutter einfach aufgrund ihrer Kultur verbrennen möchte.
Sicherlich ist die Kultur auch nicht ganz unbedeutend, aber es gibt immer noch das rechtliche welches darüber steht und das sagt ganz klar und eindeutig aus, Leihgaben wechseln nur den Besitzer, nicht den Eigentümer und nur der Eigentümer kann darüber entscheiden, ob das ganze verbrannt wird oder auch nicht.
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