Während Krankheit in Probezeit gekündigt - Krankengeld?

vom 02.03.2017, 22:45 Uhr

A wurde zum 2.1.2017 in einem Betrieb eingestellt. Leider war A schon im Monat drauf schwer krank und hat eine Lungenentzündung und lag auch im Krankenhaus. Die Krankmeldung erfolgte Mitte Februar. Die Kündigung kam während der Probezeit eine Woche später fristgerecht 14 Tage. Letzter Arbeitstag war der 28.2.2017. A ist aber immer noch krank. A hat sich telefonisch erst mal beim Arbeitsamt gemeldet. Aber dort wurde ihr gesagt, dass sie kein Geld bekommt, wenn sie noch krank geschrieben ist. Sie muss sich an die Krankenkasse wenden.

Da A jetzt arbeitslos ist, zahlt ja auch das Arbeitsamt die Krankenkasse. Durch die Krankheit kann A aber zur Zeit nicht sofort dort hin und hat auch erst einen Termin für nächste Woche bekommen. Wie kann A nun das Geld bei der Krankenkasse geltend machen. Wie ist A bis zur persönlichen Meldung beim Arbeitsamt nun versichert? Wie kommt A zum Geld? Wer muss denn jetzt wirklich zahlen. So wie es ausschaut ist A noch die gesamte nächste Woche krank geschrieben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Krankengeld gibt es erst nach 6 Wochen gleichbleibender Diagnose in einer Krankmeldung. Sobald eine neue Diagnose im gelben Schein steht, fangen die 6 Wochen von vorne an. A hat also so wie es aussieht noch keinen Anspruch auf Krankengeld.

In der Arbeitslosigkeit brauch man theoretisch auch gar keine Krankmeldung, man ist ja wahrscheinlich eh zu Hause. Findet man schnell einen neuen Job, könnte man sich für diesen einen neuen gelben Schein geben lassen, wenn es wirklich noch nicht kuriert wäre.

A sollte sich also keinen neuen gelben Schein holen. Medikamente & Antibiotika gibt es doch auch ohne. Und da A nun eh bis zum Finden eines neuen Jobs zu Hause ist, ist eine Krankschreibung überflüssig.

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» Violet » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,50 »


@Violet: Das was du da schreibst kann ich so nicht hinnehmen. Nur weil man arbeitslos ist kann man doch eine Krankheit, die so schwer ist, nicht ohne gelben Schein auskurieren. Auch das Arbeitsamt braucht den gelben Schein, wenn man krank ist. A ist ja auch teilweise nicht in der Lage das Arbeitsamt aufzusuchen. Deswegen hat A auch erst in der nächsten Woche einen Termin. A konnte den Weg nicht auf sich nehmen und ohne gelben Schein wäre es vom Arbeitsamt sanktioniert worden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante, das Problem besteht darin, dass erst die Krankheit eingetreten ist und dann die Arbeitslosigkeit. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und damit wird die Krankenversicherung auch nicht von der Arbeitsagentur getragen. Das kann man nur umgehen, indem man sich eben nicht krank schreiben lässt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Bezüglich der Krankenversicherung und der weiteren Versicherung in dieser braucht A sich zumindest für den März erstmal keine Gedanken machen, denn es gibt eine sogenannte Nachversicherungspflicht und diese umfasst immer den ersten Monat nach der letzten Beschäftigung. Also zumindest den Punkt kann A erstmal aus seinen Gedanken streichen, zumindest für den März.

Aber ansonsten hat Cooper schon Recht, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die Meldung erfolgen, wenn kein Krankenschein besteht. Das beste ist also sich jetzt umgehend erstmal telefonisch beim Arbeitsamt zu melden, nichts von der Krankheit zu sagen und sich keinen neue Arbeitsunfähigkeit ausstellen zu lassen. In der Regel vergehen eh noch einige Tage, manchmal sogar Wochen bis der erste persönliche Termin ansteht und bis dahin sollte es A schon besser gehen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eigentlich besteht Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses festgestellt worden ist. Das ist ja hier der Fall. Nach vier Wochen Beschäftigung tritt normalerweise die Pflicht zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein und der Anspruch auf Krankengeld ruht.

Das Ruhen sagt sozusagen alles. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Pflicht zur Lohnfortzahlung ein, zahlt ebenso die Krankenversicherung wie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger dauert als das Arbeitsverhältnis. Aber die meisten Krankenversicherungen zahlen schleppend und die Anforderungen an die korrekte Krankschreibung und die Fristen sind hoch.

Deshalb ist es günstiger, stattdessen keine Bescheinigung einzureichen und zum Arbeitsamt zu gehen. Die zahlen ohne Probleme. Außerdem verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch während des Bezugs von Krankengeld. Man verliert also nichts und die Geldleistungen unterscheiden sich nicht sonderlich.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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