PC von der Steuer absetzen
Ich habe heute meine Einkommensteuererklärung gemacht und mir ist eingefallen, dass ich ja letztes Jahr neben dem Notebook auch einen neuen PC gekauft habe. Ich werde diesen im Wesentlichen beruflich nutzen, da ich auf ihm überwiegend für die Firma Programmieren muss.
Leider habe ich ihn aus einzelnen Komponenten zusammengebaut. Ich habe zwar noch die Rechnungen dafür, aber wie setze ich diese nun an? Kann ich jeweils die Einzelteile separat steuerlich geltend machen oder muss ich sie aufaddieren? Leider komme ich hier bei meiner WISO-Steuersoftware nicht weiter. Vielen Dank für die Hilfe!
Auch diesen Computer kannst Du natürlich von der Steuer als Werbungskosten absetzen, sofern die jeweiligen Nutzungsvoraussetzungen gegeben sind: Zur Ansetzung des vollen Kaufpreises er also zu mehr als 90% beruflich genutzt wird oder sofern die private Nutzung 10% übersteigt - Du zur Geltendmachung von anteiligen Anschaffungskosten die prozentuale private Nutzung in Abzug bringst.
Da jedoch die Einzelkomponenten nicht selbständig lauffähig sind, d.h. eine Grafikkarte, Festplatte oder Prozessor ja nicht ohne den Rest funktionieren, kannst Du sie nicht separat ansetzen. Du musst diese also aufsummieren und entsprechend gemeinsam in einem Gesamtbetrag abschreiben. Auch hier greift wieder die Regel - kostet der PC in Summe über 410 Euro netto bzw. 487,90 Euro brutto, gilt er nicht mehr als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und muss über die Nutzungsdauer von drei Jahren Monatsgenau abgeschrieben werden.
Solltest Du den Rechner übrigens später aufrüsten, kannst Du auch diese Kosten geltend machen - Du addierst den Betrag für die Anschaffung einfach auf den derzeitigen Restwert des Computers und schreibst die neue Gesamtsumme über die restliche Laufzeit ab. Reparaturkosten kannst Du sogar sofort wenn sie anfallen als Werbungskosten ansetzen, auch wenn diese den Maximalbetrag eines GWG überschreiten.
Ganz so einfach wird das nun bestimmt auch nicht sein, solche Computer- und Ersatzteilkosten steuerlich abzusetzen. Denn dazu muss man bestimmt dem Finanzamt die berufliche Verwendung zweifelsfrei nachweisen müssen. Das könnte beispielsweise auch eine Arbeitgeberbescheinigung sein. Sonnst könnte ja jeder kommen und seine Notebooks und PCs mal eben so von der Steuer absetzen.
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