Listenhunde in öffentlichen Verkehrsmittel verboten?

vom 01.03.2017, 09:46 Uhr

Eine Bekannte hat mir jetzt erzählt, dass sogenannte Listenhunde in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten wären. Man dürfte die Hunde, die als Kampfhunde oder eben Listenhunde gelten, nicht in einen Bus oder eine Bahn mitnehmen. Das wäre einfach verboten und könnte hohe Strafen geben.

Ich muss sagen, dass ich das gar nicht so recht glauben kann. Immerhin besteht ja auch die Möglichkeit den Hunden einen Maulkorb anzuziehen, wenn das eben Voraussetzung dafür ist, dass man seinen Hund dann auch in Bus oder Bahn mitnehmen darf.

Ist es wirklich so, dass man Listenhunde nicht mit in öffentliche Verkehrsmittel nehmen darf? Ist das nicht vielleicht von der Region oder dem Bundesland abhängig? Findet ihr das gerechtfertigt oder eher wieder nur etwas, dass Vorurteile anheizt?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Mir ist keine Vorschrift bekannt, nach der Listenhunde nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden dürfen. Mag sein, dass einzelne Betriebe oder Gemeinden irgendwelche wahnwitzigen Verbote aussprechen, aber eine solche Vorschrift bundesweit gibt es nicht. Und soweit ich weiß, auch nicht auf Ebene der Bundesländer.

Wir fahren mit unseren Listenhunden des Öfteren Bus und Bahn. Diese sind immer den Vorschriften entsprechend gesichert und da gab es auch noch nie Probleme. Ich habe auch noch von keinem anderen Listenhundeführer gehört, dass man ihn des Verkehrsmittels verwiesen hätte.

Wenn es ein solches Verbot gäbe, wäre das in meinen Augen selbstverständlich Humbug, denn die wirklich "gefährlichen Hunde" sieht man nicht in Bus und Bahn. Die werden -welcher Rasse auch immer angehörig- meist illegal in irgendwelchen Hinterhöfen gehalten und nehmen nicht am sozialen Leben teil. Eine vernünftige Sicherung eines Hundes mittels Leine und Maulkorb reicht für mich völlig aus.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Gelistete oder im Einzelfall für gefährlich erklärte Hunde dürfen Bus und Bahn fahren. Es gelten dort die ganz normalen Regeln. Besteht ein Maulkorb- oder Leinenzwang, dann gilt der auch im ÖPNV. Das ist aber auch alles.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da ein generelles Verbot gibt. Ich kenne durchaus Betriebe, bei denen jeder Hund nur mitfahren darf, wenn er einen Maulkorb und eine Leine trägt, aber das finde ich okay. Ablehnung bestimmter Hunderassen oder Hunden würde ich nicht okay finden und habe es so auch noch nicht gehört. Vielleicht gibt es da aber auch regionale Unterschiede und bei euch ist das ein bisschen strenger geregelt, das weiß ich nicht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ramones hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da ein generelles Verbot gibt.

Warum ist das unvorstellbar? Damals vor siebzehn Jahren, als die Hysterie groß gewesen ist, hat die Deutsche Bahn ein Beförderungsverbot für sogenannte Kampfhunde erlassen. Viele regionale Verkehrsverbunde haben nachgezogen. Die Zeiten sind zum Glück vorbei, aber es hat sie gegeben.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich muss dazu sagen: ein Hund ist nicht von Grund auf böse, denn er wird dazu getrieben. Ich finde es kommt nicht nur auf das jeweilige Tier an sondern auch auf den jeweiligen Halter, ob er das Tier vernünftig führen kann oder nicht. Grundsätzlich finde ich, dass generell eine einheitliche Maulkorbpflicht eingeführt werden sollte in Bus und Bahn. nicht nur für Listenhunde.

» Lounis2015 » Beiträge: 19 » Talkpoints: 3,28 »


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