Für gesetzliche Feiertage nicht bezahlt werden?
Ich arbeite zur Zeit in einem Unternehmen, das kein Geld bezahlt, wenn man wegen gesetzlicher Feiertage nicht arbeiten gehen kann. Man bekommt nur Bezahlung, wenn man an Tagen, wo man auch sonst regulär arbeiten würde, extra Urlaub nimmt. Ansonsten wird nur bezahlt, wenn man wirklich gearbeitet hat, was man sicherlich positiv als auch negativ sehen könnte.
Ich kenne aber auch Unternehmen, die rechnen die gesetzlichen Feiertage als zusätzlichen Urlaub und bezahlen die Mitarbeiter entsprechend. Wie ist das bei euch auf Arbeit gängige Praxis? Welche Variante findet ihr besser und warum? Wäre es nicht besser, wenn alle Unternehmen das so machen würden wie im ersten Fall, weil man so Kosten einspart? Oder würde die Motivation der Mitarbeiter darunter leiden, für das Unternehmen gute Dienste zu leisten?
Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen den Lohn zu bezahlen. Das ist Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. An Feiertagen muss der Arbeitnehmer den Lohn erhalten, den er bekommen hätte, wenn er gearbeitet hätte. Feiertage bedeuten also nicht weniger Lohn. Das betrifft alle Arbeitnehmer, also auch Aushilfen, Auszubildende oder Teilzeitkräfte. Ein Monat mit vielen Feiertagen bedeutet also nur weniger Arbeit aber nicht weniger Lohn.
Da hat Cooper absolut Recht, das die Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind den Arbeitnehmern auch an gesetzlichen Feiertagen den Lohn zu bezahlen. Auch das eben für alle Angestellten gilt, auch für Aushilfen. Allerdings werden gerade die Aushilfen die auf 450 € Basis gezahlt werden, in dem Punkt immer noch gerne über den Tisch gezogen und ihnen wird, wenn sie nicht arbeiten auch kein Geld gezahlt.
Es gibt ganz wenige Ausnahmen wo an Feiertagen kein Gehalt gezahlt werden muss, zum Beispiel, wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde und der Mitarbeiter auch nicht Vollzeit arbeitet, ist dann z.B. der Montag generell als arbeitsfreier Tag benannt, dann gibt es auch an einem Feiertag kein Gehalt, denn der Tag wäre ja eh arbeitsfrei. Arbeitet der Mitarbeiter aber Vollzeit, dann ist ihm auch der Stundenlohn für jeden Feiertag zu zahlen.
Es mag vielleicht ganz wenige Nischen geben, wo keine Gehälter gezahlt werden müssen, aber da handelt es sich dann eher um Freelancer, Contractoren und ähnlichem, die eben nur dann bezahlt werden, wenn sie auch ihre tatsächliche Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Das sind dann aber keine Angestelltenverhältnisse mehr.
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