Kein KiTa-Platz - Rechtsanspruch geltend machen
A und B haben ein Kind C. Da A wieder arbeiten gehen will, braucht sie unbedingt einen KiTa Platz für die fast dreijährige Tochter. Aber schon im letzten Jahr war es unmöglich bei ihnen ein KiTa-Platz zu bekommen. Nun wird es aber Zeit und A und B möchten nun den Rechtsanspruch geltend machen.
A und B haben gehört, dass sie dazu ein Formular ausfüllen müssen, was sie beim Jugendamt bekommen. A und B haben keine Ahnung was sie dann machen müssen. Wie macht man den Rechtsanspruch genau geltend? Was müssen die beiden machen? Kann man das überhaupt? Habt ihr das schon gemacht und garantiert es dann einen KiTa Platz?
Das Jugendamt, das für den eigenen Wohnort zuständig ist, kann man mit Google recht leicht heraus finden. Dann würde ich einfach mein Telefon in die Hand nehmen und dort anrufen. Wenn man als Eltern kein Mist gebaut hat, sondern Hilfe für sein Kind sucht, dann beißen die dort auch nicht. Wenn sie zuständig sein sollten, wird man das einem sagen, wenn nicht, weiß man dort sicher, wer ansonsten die richtige Anlaufstelle für solche Probleme ist.
Ansonsten gibt es bei manchen Gerichten auch eine Stelle, die eine kurze kostenlose Beratung anbieten, wenn es um Rechtsfragen geht. Dort werden einem zum Beispiel die notwendigen Anträge gegeben oder auch Fragen beantwortet, wie man diese Anträge ausfüllt, wenn man das Amtsdeutsch nicht automatisch versteht. Ich weiß nicht, ob alle Gerichte in allen Bundesländern so eine Stelle haben, aber man kann ja einfach bei der Kontakt Telefonnummer des zuständigen Gerichtes anrufen und erfragen, ob dort so ein Service angeboten wird.
Alternativ kann man auch Kontakt zu anderen Elternhäusern suchen. Wenn in der Region zu wenig Kita Plätze vorhanden sind, um den Bedarf zu decken, ist man mit Sicherheit nicht der einzige Haushalt, der vor dem Problem steht, dass man dringend einen Platz bräuchte, aber nicht bekommt. So kann man dann unter Betroffenen Eltern die Erfahrungen austauschen. Zum Einen wissen solche Eltern schon, an welche Stelle sie sich wegen den Formalitäten gewendet haben. Und wenn man Glück hat, können die einem schon mal Tipps geben, welche Fristen zum Beispiel einzuhalten sind oder ob man sich besser einen Anwalt nehmen sollte oder was auch immer um die Chancen zu maximieren und sein gutes Recht zu bekommen.
Alternativ kann man auch, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat dort nachfragen, ob in solchen Fällen ein Anwalt übernommen wird. Wenn dem so ist, sucht man sich den Anwalt seines Vertrauens und lässt sich dort beraten, welche Schritte zu gehen sind, um möglichst das Kind in eine Betreuungsstelle zu bekommen.
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe die hier verglichen werden. Den Rechtsanspruch sichert man sich indem man das Kind rechtzeitig bei den Einrichtungen anmeldet. Das heißt mindestens 6 Monate bevor man den Platz braucht, besser noch 12 Monate. Für März werden die Plätze im September vergeben, für September im März und vorher muss man sich auch eingetragen haben. Hat man das nicht, dann hat man seinen Rechtsanspruch auch nicht geltend gemacht. Wie das die einzelnen Kommunen Handhaben ist unterschiedlich, hier geht das Online, andere haben noch Formulare und andere machen das nicht Zentral sondern die Einrichtungen selbst.
Hat man dann keinen Platz und die Ablehnungsbescheide in der Hand, dann kann man dagegen Klagen und seinen Rechtsanspruch über das Verwaltungsgericht geltend machen. Das garantiert aber auch keinen Platz, wenn keiner Vorhanden ist, dann gibt es keinen und aus dem Hut zaubern geht ebenfalls nicht. Man hat dann aber Schadensersatzanspruch wenn die Arbeit nicht aufgenommen werden konnte in Höhe von dem Verdienst, aber mit Sicherheit ist damit ebenfalls nicht geholfen, da die wenigsten Arbeitgeber das lange mitmachen und ordentlich kündigen nach der Elternzeit.
Man kann sich den Platz selbst einklagen und reicht dazu beim Verwaltungsgericht die Unterlagen mit den Ablehnungsbescheiden ein, dazu ein Formloses Schreiben mit den Angaben vom Kind, den Eltern und ab wann der Platz gebraucht wird. Streitwert sind 5000 Euro für einen Platz, also kommen Kosten von ca 500 Euro auf einen zu, die keine Rechtschutzversicherung trägt, da Kindergartenplätze und Kita Plätze damit nicht abgedeckt werden. Man zahlt das aus eigener Tasche, kann es sich in einer weiteren Klage von der Kommune aber wieder einklagen zzgl. dem Schadensersatz.
Natürlich habe ich das schon gemacht. Ich habe meinen Sohn vorgemerkt in der Schwangerschaft für einen Platz, keine Zusage der drei Wunscheinrichtungen erhalten, mich an das Jugendamt gewandt mit einer Liste der freien Plätze und selbst die Einrichtungen kontaktiert und meinen Platz selbst gesucht. Als Elternteil muss man nachweisen, dass man alles versucht hat einen Platz zu finden und einfach hinsetzen und abwarten geht nicht und reicht dann ebenfalls nicht für eine Klage aus.
Ich habe meinen Platz bekommen wie gewünscht, allerdings auch nicht in einer städtischen Einrichtung sondern bei einer Privaten die halt auch mal eben das doppelte kostet. Klagt man auf einen Platz, dann muss es nicht in der Wunscheinrichtung sein, 60 Minuten Wegstrecke sind Zumutbar für Eltern, und auch wird damit kein Städtischer Platz gesichert, kann ebenfalls eine Private Einrichtung sein die dann halt mal mehr kostet und man sich dann überlegen muss, ob es sich finanziell überhaupt lohnt arbeiten zu gehen wenn der komplette Lohn für die Kinderbetreuung drauf geht.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Kind bekommt von Mutter nur Toastbrot - noch normal? 493mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Ramones · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Familie & Kinder
- Kind bekommt von Mutter nur Toastbrot - noch normal?
- Fürs Abendessen im Hotel besonders hübsch aussehen wollen? 1107mal aufgerufen · 13 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Urlaub & Reise
- Fürs Abendessen im Hotel besonders hübsch aussehen wollen?
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1123mal aufgerufen · 10 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen
- Auf amerikanische Rezepte wegen Umrechnung verzichten? 370mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Crispin · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Auf amerikanische Rezepte wegen Umrechnung verzichten?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1089mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung