Mutterschutz in Teilzeit - Recht
Vor ein paar Tagen hat A einen Test gemacht und nun ist A sich sicher, dass A schwanger ist. A freut sich total, aber A hat in ihrer Arbeit noch nichts darüber gesagt. Erst wenn A beim Arzt war möchte A das öffentlich machen. Außerdem gibt es da noch sehr viel was A gern wissen würde. Wie ist das zum Beispiel mit dem Mutterschutz wenn man wie A nur Teilzeit arbeitet? Wie ist das geregelt?
A unterliegt selbstverständlich auch dem Mutterschutzgesetz und erhält Mutterschaftsgeld. Sie hat Anspruch von sechs Wochen bis zur Geburt und bis acht Wochen nach der Geburt auf Mutterschutz. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes und der Arbeitgeber-Zuzahlung werden nach dem Nettogehalt der drei letzten Arbeitsmonate mit Überstunden gerechnet.
Wann man auf Arbeit dem Chef bescheid gegen sollte, hängt auch vom Arbeitsplatz ab. Wenn die Schwangere zum Beispiel ständig schwer tragen muss oder mit schädlichen Chemikalien oder Dämpfen oder Krankheitserregern in Kontakt kommt, sollte man den Arbeitgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft informieren. Am besten berät man sich darüber mit dem Frauenarzt. Beim ersten Termin als Schwangere, wenn der Mutterpass ausgestellt wird, wird man sowieso routinemäßig zum Arbeitsplatz befragt und kann das dann gleich ansprechen.
Wenn man im Internet ein wenig sucht, findet man auch einige Informationsbroschüren, welche Rechte man so als Schwangere hat und was man wann wo beantragen kann und sollte.
Ebenso sollte man sich, so es wie es scheint das erste Kind ist, informieren, welche Verhaltensweisen, Essgewohnheiten, Trinkgewohnheiten, Laster und Umwelteinflüsse für das Kind schädlich sein können und so früh wie möglich das Leben so umstellen, dass man von Anfang an für das Kind für die besten möglichen Entwicklungschancen sorgt und Schäden vorbeugt, bevor sie entstehen können. Das gilt sowohl für das Privatleben, als auch für den Arbeitsplatz.
Wenn die Teilzeitarbeit im Übrigen im Schichtdienst statt finde, sollte man sich auch über die Uhrzeiten informieren, zu denen man als Schwangere arbeiten darf. Denn auch hierzu gibt es Gesetze, an die sich der Arbeitgeber halten muss, schon lange bevor die Mutterschutzfrist in greifbare Nähe rutscht.
Wenn du noch weitere Fragen zum Thema Mutterschaft hast, benutze mal die Suchfunktion hier. Einige Themen gibt es schon. Solltest du weitere Fragen haben, stelle sie einfach. Hier gibt es eine ganze Reihe Mütter, die zumindest Tipps geben können, auch für die vermeintlich sonderbarsten Probleme im Leben mit Kindern und Babys.
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