Recht: Freistellung und Urlaubsanspruch

vom 08.04.2010, 22:18 Uhr

Vor ein paar Wochen habe ich eine neue Stelle angetreten und nun sind ein paar Fragen aufgekommen auf die ich keine Antwort weiß. Wie ist das eigentlich mit der Freistellung beim Urlaubsanspruch? Ab wann kann ich mich darauf überhaupt berufen, oder ist das etwas auf das man sich besser nicht berufen soll wenn man die Probezeit überleben will?

Ich bin da recht unsicher und hoffe dass ihr mir helfen könnt, denn in der neuen Firma möchte ich da lieber niemanden fragen.

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Natürlich hast du das Recht auf anteiligen Jahresurlaub pro Monat. Das heißt, wenn dir 24 Tage Urlaub zustehen, kannst du durch 12 teilen, dann hast du den Urlaub, der dir für einen Monat zusteht, Möchtest du Urlaub nach drei Monaten haben, dann nimmst du das Ergebnis mal drei und du hast die Urlaubstage, die dir für drei Monate zustehen.

Was du nicht kannst, in der Probezeit mehr Urlaubstage nehmen, als du erarbeitet hast. Also nach den drei Monaten nicht plötzlich 10 Tage, wenn dir nur sechs Tage zustehen. Aber nach der Probezeit kannst du wohl deinen Gesamturlaub nehmen, auch wenn du dann erst sechs oder acht Monate gearbeitet hast.

Der Urlaub steht dir natürlich nur zu, wenn du ihn nicht schon beim vorherigen Arbeitgeber ganz oder teilweise genommen hast. Dann müssen diese Tage abgerechnet werden.

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