Wer bestimmt Wochenarbeitszeit bei Werkstudenten?

vom 22.02.2017, 18:11 Uhr

Ich weiß der Titel klingt ein wenig komisch. Ich erkläre aber hiermit, was ich meine. Eine Bekannte von mir studiert und möchte gerne einen Werkstudentenjob an der Uni annehmen, also als Studentische Hilfskraft arbeiten. Die Universität ist der Ansicht, dass Werkstudenten nicht länger als 19 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen und möchte sie gerne für 19 Stunden pro Woche einstellen. Meine Bekannte würde aber gerne 20 Stunden pro Woche arbeiten, da sich das eben auch summieren würde und sie auf das Geld angewiesen ist.

Da es sich um einen gewöhnlichen Job handeln würde, der in die üblichen Arbeitszeiten (keine Nachtarbeit und keine Arbeit am Wochenende) fallen würde, ist ja logisch, dass nicht länger als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfte. Aber wer hat jetzt Recht? Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber? Könnte meine Bekannte wegen der Krankenkasse durchsetzen, dass sie auch 20 Stunden pro Woche arbeitet oder ist das unrealistisch?

Wie kommt der Arbeitgeber darauf, dass Werkstudenten nicht länger als 19 Wochenstunden arbeiten dürfen? Schließlich werden Überstunden hier nicht bezahlt und es gibt einen Pauschalbetrag. Was meint ihr dazu? Wer hat hierbei das letzte Wort? Krankenkasse oder Arbeitgeber? Was würdet ihr an Stelle meiner Bekannten machen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das letzte Wort hat der Arbeitgeber, der Krankenkasse ist es nämlich schlichtweg egal. Entweder gelten die vergünstigten Bedingungen für Studierende, weil die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten wird oder sie gelten nicht, weil mehr gearbeitet wird, dann werden die vollen Abgaben fällig.

Wie viele Arbeitsstunden ein Arbeitgeber anbietet, das ist seine Sache. Er könnte auch feststellen, dass er nur 15 Stunden pro Woche Bedarf hat. Möchte man eine der Ausnahmen für Mehrarbeit in Anspruch nehmen, dann entscheidet tatsächlich die Krankenkasse, ob Sozialabgaben fällig werden oder nicht.

Aber so lange die 20 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, ist der Krankenkasse die Arbeitszeit egal. Sie kann auch keinen Arbeitgeber - egal ob Hochschule oder nicht - dazu verdonnern, seine studentischen Hilfskräfte die vollen 20 Stunden arbeiten zu lassen. Darauf gibt es kein Anrecht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Wie viele Arbeitsstunden ein Arbeitgeber anbietet, das ist seine Sache. Er könnte auch feststellen, dass er nur 15 Stunden pro Woche Bedarf hat.

In diesem Fall ist es so, dass der Arbeitgeber dringenden Bedarf an Studentischen Hilfskräften hat und personell unterbesetzt ist. Daher wäre auch ein Bedarf da, meine Bekannte 20 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen. Der Arbeitgeber behauptet aber, dass Werkstudenten grundsätzlich nicht mehr als 19 Wochenstunden arbeiten dürften.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das Problem ist, dass der Arbeitgeber das glauben darf. Die Krankenversicherung ist nicht in der Pflicht, ihn zu überzeugen. Außer darauf hinzuweisen, dass eine Stunde mehr erlaubt ist, kann man nichts tun. Es ist einfach seine Sache, selbst wenn seine Argumentation falsch ist.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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