Hauptgewinn im Bierkronkorken wenn mehrere den Kasten kaufen

vom 15.02.2017, 10:58 Uhr

Nehmen wir mal an, es ist eine Clique mit 5 Personen. Diese kaufen einen Kasten Bier einer bekannten Marke, die ab und an Gewinnspiele machen und in den Kronkorken dann einen Gewinn verstecken. Die Personen nehmen sich jeder eine Flasche Bier und Person A hat den Hauptgewinn, ein Auto in seinem Kronkorken.

Wem würdet ihr den Gewinn zusprechen? Wem gehört der Gewinn rechtlich? Muss der Gewinn geteilt werden oder bekommt derjenige, der den Kronkorken mit dem Gewinn auf seinem Bier hatte? Wie würdet ihr entscheiden, wenn jemand auf eurer Gruppe ein Hauptgewinn im Kronkorken hat oder wie würdet ihr entscheiden, wenn ihr selber der glückliche Finder des Gewinns unter seinem Kronkorken seid?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Fall steht ja momentan in den Medien, da in der selben Konstellation derjenige, auf dessen Kronkorken der Gewinn war, diesen Gewinn für sich allein eingelöst hatte. Dies gefiel seinen Freunden natürlich nicht, so dass nun die ganze Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird.

Rechtlich finde ich die Sache gar nicht so ganz einfach zu beurteilen. Man könnte ja durchaus die Ansicht vertreten, dass es sich auf Grund der geteilten Kosten an dem Kasten um einen Gruppengewinn handelt, da ja alle Freunde gleich viel investiert haben.

Ich würde allerdings dazu tendieren, den Gewinn als rein personenbezogen anzusehen und dies mit dem Eigentum an der Flasche begründen, wobei das auch schwierig ist, da mir die Situation zu wenig bekannt ist. Ich würde so argumentieren, dass zwar ein Kasten gekauft wurde, die Flaschen selber aber als eigene Gegenstände zu sehen sind, so dass bei fünf Freunden und 10 Flaschen im Kasten jeder ein Fünftel des Kastens und zwei ausgesuchte Flaschen innehat. Dann wäre der Eigentümer der Flasche auch der rechtmäßige Gewinner.

Das ginge natürlich nur auf, wenn es sich um eine durch 5 teilbare Zahl handelt und jeder exakt gleich viel bezahlt hat. Unwahrscheinlich. Diese Argumentation greift natürlich auch nicht, wenn der Kronkorken erst beim aufräumen gefunden worden wäre. Der Eigentümer der Flasche wäre dann nicht mehr feststellbar und der Finder wäre nicht allein durch das Finden Eigentümer. Letzten Endes sind da wohl einfach die Feinheiten des Falles zu beachten, um urteilen zu können.

Ich für meinen Teil würde als Betroffene dem vermeintlichen Gewinner seinen Gewinn einfach gönnen, würde allerdings als Gewinner auch gerne teilen. Ich finde es beschämend und beängstigend, dass Freundschaften wegen so einem Blödsinn vor Gericht enden.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Gerade in einer Clique sollte man sich den Gewinn doch gönnen, ich finde es schade, dass man deswegen vor Gericht geht und sich nicht einfach für die Person freut. Bei so einer Aktion kann man ja durchaus vorher besprechen was gemacht wird, wenn der Gewinn dabei ist, wobei ich es einfach der Person gönnen würde, die die Flasche genommen hat, immerhin hat diese ja auch für die Flasche bezahlt.

Wie es rechtlich ist weiß ich nicht und die Beurteilung fällt mir da auch recht schwer, wobei ich schon denke, dass die Person dann auch einen alleinigen Anrecht auf die Flasche hat, da man sich diese ja ausgesucht und bezahlt hat.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich finde das auch rechtlich schwierig zu beurteilen, aber schade finde ich es schon, dass ein solcher Fall dann vor Gericht landet und vielleicht auch die Freundschaft für immer zerstört ist. Das muss doch nicht sein. Sicher hat derjenige die Flasche gewählt und irgendwie ja auch bezahlt, aber anteilig haben irgendwie auch alle anderen die Flasche bezahlt, wenn man mal von dem geteilten Kasten ausgeht.

Gerade bei einem Auto ist teilen auch nicht so einfach, wie es zum Beispiel bei einem Geldgewinn wäre. Das geht dann nur durch einen Verkauf des Autos und dann eben die Teilung der Summe, die derjenige für das Auto bekommen hat. Ob das sein muss, weiß ich nun nicht. Wenn ich das Auto in der Konstellation gewonnen hätte, hätte ich es vielleicht schon gemacht, um Ärger zu vermeiden.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Da ich kein Jurist bin, möchte ich mich zu dem Teil gar nicht äußern, da dieser wahrscheinlich auch viel Interpretationsraum bietet.

Zu meiner persönlichen Einschätzung: Bei einer Gruppe von 5 Leuten und einem Kasten Markenbier mit Gewinnspiel kannst du von nicht ganz 5 Flaschen für jeden Einzelnen ausgehen. Demnach befinden sich aber 4 Flaschen definitiv in meinem Besitz, denn ich habe meinen Anteil dafür bezahlt. Wenn ich nun die Wunderflasche gezogen habe und vorher jeder damit einverstanden war, dass ich mir diese Flasche aus dem Kasten nehme, oder andersrum, keine Einwände ausgesprochen hat, so ist meiner Meinung nach die Flasche und dazugehöriger Kronkorken mein Eigentum.

Ich hätte mich vielleicht etwas geärgert als Teil der Gruppe, hätte jedoch das Glück meines Freundes ihm gegönnt und nicht die Freundschaft aufs Spiel gesetzt. Schließlich hat er nicht mein eigenes ihm angebotenes Bier getrunken.

» Paul_1991 » Beiträge: 39 » Talkpoints: 22,29 »


Ahh dieser Fall war doch vor Kurzem bei Stern TV oder? Davon habe ich gehört und ich musste so herzhaft lachen, das kann sich niemand vorstellen. Klar, man steckt auch nicht darin, aber man sieht mal wieder, wie schnell Freundschaften für ein Scheiß kaputt gehen. Hammer, ob es das letzten Endes wert war? Das wird die Klägerin nur für sich beantworten können, aber es ist in meinen Augen total lachhaft.

Also ich bin kein juristischer Profi, aber Fakt ist, dass alle zusammen geworfen haben und somit an jedem Kasten denselben Anteil tragen. Das heißt eben auch, dass jedem das Auto zu gleichen Teilen gehört. Somit müsste das Ergebnis heißen, Auto verkaufen und durch alle aufteilen und schon hat jeder irgendwie um die 5.000,- Euro. Lohnt sich doch, für die wenigen Kröten, die die Kästen zusammen gekostet haben. Doch offenbar will nur eine Partei etwas von dem Kuchen abhaben und macht damit gerade den Haussegen der ehemaligen Freunde schief. Denn die Freundschaft ist durch.

Für solch einen Scheiß, finde ich echt albern. Auto verkaufen, auf alle verteilen und Freunde sein. Das wäre die einfachste sowie meiner Meinung nach fairste Handhabe für den Gewinn gewesen, für den jeder entsprechend ein Recht hat. Immerhin haben alle zusammengeworfen und damit gehört es den Leuten zu gleichen Teilen. So sehe ich das hier jedenfalls als Laie. Wie das rechtlich aussieht, das weiß ich wirklich nicht, aber wird sicherlich bald ein Urteil entsprechend gesprochen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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