ALG 2: Nebenjob in Teilzeit - Wie wird das berechnet?

vom 24.03.2010, 20:49 Uhr

Im Moment bekomme ich zusammen mit meiner Tochter ALG 2, allerdings reicht das ja wirklich nur für das Nötigste. Nun habe ich eventuell die Möglichkeit einen Nebenjob zur Teilzeit zu bekommen.

Wie ist das dann mit dem ALG 2? Ich werde sicher weniger verdienen, wie wir bisher bekommen, also steht mir das ja noch zu. Aber kriege ich dann nur den Betrag bis zur aktuellen Gesamtsumme oder darf ich auch einen Teil mehr haben, durch den Umstand, das ich ja arbeiten gehe? Ich habe natürlich keine Lust arbeiten zu gehen und alles voll angerechnet zu bekommen, das lohnt sich ja auch nicht.

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Alleine die Tatsache, dass du wieder arbeiten gehst, lohnt sich für dich und dein Wohlgefühl. Wenn du zur Zeit ALG II beziehst, darfst du einen Teil des erarbeiteten Geldes behalten. Du hast gewisse Freibeträge. Der Grundfreibetrag von 100 Euro wird nicht auf ALG II angerechnet. Liegt dein Verdienst unter 1.000 Euro brutto, aber über 100 Euro, bleiben weitere 20% vom Bruttolohn nicht beachtet und kommen zusätzlich zum Grundfreibetrag. Mit Kind erhöht sich der Betrag. Aber lies bitte selbst hier.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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