Freistellung Arbeitszeit Überstunden abgezogen
A musste neulich während der Arbeit mit ihrer Tochter zu einem Arzt fahren, was A auch vorher schon in der Firma gesagt hatte. Nun soll A für diese Freistellung Arbeitszeit von ihren Überstunden weggenommen werden, die A sich dann auch nicht mehr auszahlen lassen kann.
Ist das so erlaubt, wenn es sich um einen Arzttermin handelte oder kann der Chef das nicht so einfach machen? Ich kannte das eigentlich so, dass man sich krankschreiben lassen kann für die Zeit, weil es ja um die eigenen Kinder geht.
So weit ich meine, hat das mit Krankschreiben nichts zu tun. Es geht nur darum, ob es um eine Krankheit handelt, die keinen Aufschub duldet. Ferner ob der Arztbesuch nicht in die arbeitsfreie Zeit verlegt werden kann. Ist das aufgrund von Terminen beim Arzt und der Arbeitszeit nicht sofort anders möglich, dann muss der Arbeitgeber den Arztbesuch in der Arbeitszeit akzeptieren, ohne dem Mitarbeiter dafür etwas abzuziehen.
Wie das mit deiner Tochter genau war, ob es ein nicht verschiebbarer Arzttermin aufgrund einer akuten Sache war, das solltest du überlegen. Falls es sich um eine Erkältung oder dergleichen gehandelt hat, hättest du einen Termin nach der Arbeitszeit wahrnehmen können, falls der Arzt einen Termin dann hatte. Es kommt also auf die Dringlichkeit an und auf die Tatsache, dass kein anderer Termin ärztlich möglich war. War das nicht der Fall, musst du mit Abzügen des Arbeitgebers rechnen, was er rechtlich darf.
Bei uns ist es so, dass dringende Arztbesuche, die sich nicht auf die Freizeit legen lassen, wahrgenommen werden können, ohne dass dafür Arbeitszeit abgezogen wird oder eben mit Zeitguthaben verrechnet werden. Dies gilt auch für Termine bei Behörden, Gerichten usw. Allerdings nur, wenn sie die eigene Person betreffen.
Muss man mit seinem Kind, Ehegatten oder sonstigen Personen Termine während der Arbeitszeit wahrnehmen, wird dafür die Abwesenheitszeit abgezogen bzw. mit Zeitguthaben verrechnet.
So ist gewährleistet, dass alle gleich behandelt werden, da nur Belange der eigenen Person berücksichtigt werden. Sonst sind Kinderlose z.B. einem Elternteil einer Großfamilie gegenüber schon ein wenig im Nachteil. Immerhin besteht ja die Möglichkeit, während der eigentlichen Arbeitszeit den Arbeitsplatz zu verlassen, um dringende Angelegenheiten zu klären.
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