Erbansprüche an Elternanteile die im Ausland lebten?

vom 15.10.2011, 00:08 Uhr

Frau Y. ist als Tochter einer deutschen Mutter und eines amerikanischen Vaters in Deutschland aufgewachsen. Ihren Vater, der bei der US Army in Deutschland stationiert war, hat sie nie wirklich kennen gelernt, da er bald nach ihrer Geburt wieder in die Staaten zurück musste. Leider war er auch sonst nie auffindbar.

Durch Zufall hat Frau Y. nun Verwandte ihres Vaters gefunden und auf dem Weg auch erfahren, dass ihr Vater leider verstorben sei. Frau Y. bedauert es natürlich sehr, dass sie ihren Vater nie kennen lernen konnte. Sie würde gerne ein paar Erinnerungsstücke haben. In Deutschland ist man ja unter Anderem in dem Moment, in dem man direkter Nachfahre ist erbberechtigt. Nur wie sieht das mit Verwandten aus, die nicht in Deutschland leben? Hat Frau Y. da irgendwelche Möglichkeiten ihren Ansprüche geltend zu machen? Wo kann sie das in Erfahrungen bringen? Wer kann sie dabei eventuell unterstützen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich würde mich da anwaltlich beraten lassen, wenn ich ehrlich bin. Sicherlich gibt es da Anwälte, die sich mit ausländischem Erbrecht auskennen und die da helfen können. Zur Not kann sie ja einen Anwalt aus den USA kontaktieren, der sich in dieser Hinsicht auskennt. Bei solchen Experten ist man sicherlich besser aufgehoben, da die sich damit auskennen als in irgendwelchen Foren.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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