Bei Klage in den Master weiter immatrikuliert bleiben?

vom 06.02.2017, 19:47 Uhr

@cooper: Die Fristen variieren je nach Bundesland. Ich weiß nur von 4 Bundesländern, dass diese die Frist wirklich am 15. Januar bzw. Juli setzen. Abgesehen davon ist dieser Antrag auf außerkapazitäre Zulassung eine Formalität die meist ignoriert wird, wenn da kein Anwalt ist, der ordentlich Druck macht. Klick.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Im Prinzip hat jede Universität es selbst in der Hand, daher gibt es noch viele andere abweichende Fristen. Das macht es so schön einfach für Betroffene. Wobei du bei einigen Universitäten auch einfach bei der Bewerbung online einen Haken setzen und der Antrag ist mit gestellt.

Wenn die Uni nicht rechtzeitig reagiert, muss kein Anwalt Druck machen. Es reicht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der Kapazitäten beim zuständigen Verwaltungsgericht. Dann muss die Universität reagieren. Dazu muss man keine Frist oder Ablehnung abwarten. Einen Anwalt braucht man auch nicht, man kann den Antrag selbst verfassen oder in der Geschäftsstelle des Gerichts bei einem Rechtspfleger niederschreiben lassen.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Es reicht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der Kapazitäten beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Ja aber das löst doch das Ausgangsproblem nicht. Wer auch immer den Antrag beim Verwaltungsgericht stellt muss einige Unterlagen einreichen damit das geprüft werden kann und dazu gehört eine beglaubigte Kopie des Bachelor-Abschlusszeugnis und das wird Cappuccino nicht kriegen wenn sie künstlich verlängert.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ob du zu dem Zeitpunkt deinen Abschluss in der Tasche haben musst, dass hängt wieder vom Bundesland ab. Oftmals kannst du einen Antrag auf vorläufige Zuweisung stellen und kommst mit Abiturzeugnis, bisherigen Leistungen im Studium, eventuell Versicherung über keine Zusage an anderer Uni und einer Kopie des Antrags bei der Universität aus.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Zu den Unterlagen, die vom Verwaltungsgericht unbedingt benötigt werden gehört in erster Linie das Abschlusszeugnis. Wenn noch nicht alle Leistungen eingetragen worden sind, reicht auch ein Transcript of Records, aber sobald alle Leistungen erbracht worden sind, wird das Abschlusszeugnis verlangt und das ist bei Cappuccino hier der Fall. Ich spreche hier ausdrücklich vom örtlichen Verwaltungsgericht, wo das eindeutig der Fall ist. Bei uns würde in diesem Fall kein Transcript of Records akzeptiert werden, eben weil sie schon fertig ist. Bei uns muss man das Abschlusszeugnis so schnell wie möglich einreichen oder nachreichen.

Bei einer Kommilitonin von mir war das der Fall. Sie hatte alle Leistungen erbracht bis auf die Note der Bachelorarbeit. Nur wegen diesem Detail "durfte" sie das Transcript einreichen und das wurde dann auch gezählt, allerdings nur vorübergehend. Sobald sie das Zeugnis hatte, musste sie es schnellstmöglich nachreichen, weil es laut Formalia unabdingbar ist ohne das Abschlusszeugnis etwas zu erreichen. Wenn das zu den Formalitäten gehört, was soll man da noch großartig diskutieren?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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