Bei Klage in den Master weiter immatrikuliert bleiben?
Ich warte gerade auf meine Antwort für den Master und spiele mit dem Gedanken, im schlimmsten Fall wirklich zu klagen, falls ich zum Sommersemester nicht reinkommen sollte. Die Frage ist nur, wie ich weiter mit dem bisherigen Studium verfahre. Mein Plan B wäre nämlich, weiter immatrikuliert zu bleiben und mich zum Wintersemester erneut für einen Master zu bewerben. Für den späteren Master habe ich auch sehr hohe Erfolgsaussichten und mache mir da eigentlich keinen Kopf. Nur will ich nicht ein halbes Jahr verlieren und es ist auch nicht zu 100% mein Wunschmaster.
Daher die Frage: kann ich im Bachelor immatrikuliert bleiben, während die Masterklage läuft? Bei uns besteht nämlich auch nach Abschluss der Bachelorarbeit und aller Kurse die Möglichkeit, trotzdem weiter Kurse aus dem Bachelor zu belegen, um zum Beispiel seine Noten aufzubessern. Kann man dann aber trotzdem bei erfolgreicher Klage in den Master wechseln, wenn man noch im Bachelor immatrikuliert ist?
Verstehe ich das richtig, dass das ein Studiengang wäre, der keinen NC hat, wenn du von einer weiteren Immatrikulation sprichst? Wichtig ist, dass du auf gar keinen Fall in einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein darfst, wenn du deinen (zulassungsbeschränkten) Bachelor abgeschlossen hast. Also kommt kein weiterer Bachelor oder Master mit NC in Frage. Wichtig ist das deswegen, weil du eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben musst, dass du in kein zulassungsbeschränktes Fach eingeschrieben bist. Das muss der Anwalt vor Gericht bei der Klage vorlegen. Wenn du da lügst, kriegst du ansonsten ein Problem.
Täubchen hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass das ein Studiengang wäre, der keinen NC hat, wenn du von einer weiteren Immatrikulation sprichst? Wichtig ist, dass du auf gar keinen Fall in einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein darfst, wenn du deinen (zulassungsbeschränkten) Bachelor abgeschlossen hast.
Naja, mein aktueller Bachelor ist zulassungsbeschränkt. Ich würde einfach für ein weiteres Semester darin immatrikuliert bleiben, alleine weil die Monatskarten hier schier unbezahlbar sind. Abgeschlossen ist er an sich trotzdem, denn ich habe die Bachelorarbeit sowie alle Kurse bereits fertig.
@Cappuccino: Wenn du alle Kurse fertig hast wirst du zwangsexmatrikuliert. So war das jedenfalls bei uns damals. Warum länger immatrikuliert bleiben im gleichen Fach wenn man bereits abgeschlossen hat? Das erscheint mir unlogisch. Ich glaube du hast dich da nicht genug informiert.
So eine Klage kann locker 1 Jahr oder länger dauern, abhängig von der Uni selbst. Willst du da ewig im Bachelor immatrikuliert bleiben obwohl du abgeschlossen hast? Das würde keine Uni dulden. Sobald das Zeugnis fertig erstellt wurde (Kurse sind ja fertig) bist du draußen und das Ticket gilt dann auch nicht mehr.
Täubchen hat geschrieben:@Cappuccino: Wenn du alle Kurse fertig hast wirst du zwangsexmatrikuliert. So war das jedenfalls bei uns damals. Warum länger immatrikuliert bleiben im gleichen Fach wenn man bereits abgeschlossen hat? Das erscheint mir unlogisch. Ich glaube du hast dich da nicht genug informiert.
Bei uns ist das möglich, ich kenne mehrere Kommilitonen, die das schon gemacht haben. Man muss nur weiterhin Kurse belegen, z.B. unter dem Vorwand, seinen Schnitt noch verbessern zu wollen oder einfach aus Interesse. Unsere Fakultät ist da recht entspannt.
Cappuccino hat geschrieben:Bei uns ist das möglich, ich kenne mehrere Kommilitonen, die das schon gemacht haben. Man muss nur weiterhin Kurse belegen, z.B. unter dem Vorwand, seinen Schnitt noch verbessern zu wollen oder einfach aus Interesse. Unsere Fakultät ist da recht entspannt.
Interessant. Haben alle diese Kommilitonen sich da auch in den Master eingeklagt oder wie? Das bezweifle ich nämlich. Denn gerade im Fall einer Studienplatzklage ergibt es keinen Sinn, noch länger als notwendig im bisherigen Bachelor-Studiengang eingeschrieben zu bleiben. Auf mich wirkt das so, als hättest du den Plan nicht zuende gedacht.
Denn die Sache ist die: wenn du eine Studienplatzklage anstrebst, musst du deinem Anwalt zwei beglaubigte Kopien deines Bachelor-Abschlusszeugnisses zukommen lassen. Wie soll das bitte funktionieren, wenn du das Studium künstlich in die Länge ziehst, damit du keine unnötige Lücke zwischen Bachelor und Master hast? Das einzig sinnvolle hierbei wäre, wenn du ganz normal abschließt und dich dann zum Schein woanders einschreibst, in einen zulassungsfreien Studiengang, egal was. So würdest du die Vorteile wegen Krankenversicherung, Werkstudentenjobs etc. genießen und hättest obendrein noch das Semesterticket.
Du musst ja nicht unbedingt die Kurse bei deinem Scheinstudium besuchen. Es reicht, wenn du die Zeit auch so sinnvoll nutzt, sei es durch Sprachkurse oder was auch immer. Fakt ist, dass niemand weiß, wie lange so eine Studienplatzklage im Schnitt dauert. Manche gehen recht schnell, sodass man innerhalb von 6 Wochen durch ist, bei anderen dauert das über 6 Monate oder sogar ein Jahr.
Täubchen hat geschrieben:Interessant. Haben alle diese Kommilitonen sich da auch in den Master eingeklagt oder wie? Das bezweifle ich nämlich.
Nein, aber darum ging es mir auch nicht. Du hattest bezweifelt, dass man überhaupt weiter im Bachelor bleiben kann, wenn man schon mit allen Kursen fertig ist. Ich wollte nur klar machen, dass das an meiner Uni möglich ist, indem man einfach weitere Kurse belegt.
Täubchen hat geschrieben: Das einzig sinnvolle hierbei wäre, wenn du ganz normal abschließt und dich dann zum Schein woanders einschreibst, in einen zulassungsfreien Studiengang, egal was. So würdest du die Vorteile wegen Krankenversicherung, Werkstudentenjobs etc. genießen und hättest obendrein noch das Semesterticket.
Das wiederum ist leider nicht möglich bei uns. An meiner Uni darf man sich pro Bewerbungsphase nur für einen einzigen Studiengang bewerben. Dadurch, dass ich mich um den Masterplatz beworben habe, fallen automatisch alle Möglichkeiten für NC-freie Bachelor weg. Denn selbst die Bachelorstudiengänge ohne NC hatten dieselben Bewerbungsfristen wie die mit NC. Also kann ich mich nach der Master-Absage nicht mehr für etwas neues einschreiben.
Wie sieht es eigentlich mit der Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung aus? Ist die bereits verstrichen? Den ansonsten könnte man nur noch das Auswahlverfahren angreifen. Dazu bestehen aber meist nur dann gute Chancen, wenn die Universität eigene Tests durchführt.
@cooper: Die Frist hat noch gar nicht begonnen. Die beginnt nämlich erst, wenn Cappuccino den Ablehnungsbescheid bekommen würde und die Frist dauert anschließend 4 Wochen. Bei der Kapazitätsklage, wie es die Studienplatzklage im Fachjargon heißt, wird ja gerade ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt und dazu muss man zwei beglaubigte Kopien des Bachelor-Abschlusszeugnisses einreichen für das Verfahren.
Ich frage mich, wie das in dem Fall funktionieren soll, wenn der Abschluss künstlich in die Länge gezogen werden soll. Das ergibt für mich gar keinen Sinn und das grenzt für mich an Selbstsabotage. Also ohne Abschlusszeugnis wird das nichts und das bekommt man in ihrem Fall nicht, wenn man im selben Studiengang noch zwei Semester dranhängt um unnötige Kurse zu besuchen.
Ein guter Anwalt fährt zweigleisig und greift nicht nur das Auswahlverfahren an, sondern stellt auch einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Das erhöht die Erfolgschancen. Für beides braucht er aber trotzdem das Abschlusszeugnis, sonst ist alles umsonst.
Normalerweise stellt man den Antrag zur außerkapazitären Zulassung doch bevor man den Ablehnungsbescheid überhaupt erahnen kann. Viele Universitäten haben dazu Fristen, die für das Sommersemester bereits im Januar enden und für das Wintersemester im Juli.
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