Selbstständig oder Freiberufler?
Habe hier mal eine Frage die bestimmt von vielen jetzt für doof gehalten wird, doch ich blicke das irgendwie gerade gar nicht. Ich habe gerade ein Arbeitsangebot erhalten und der Arbeitgeber meinte entweder könne ich als Freiberufler oder als Selbstständiger dort arbeiten. Nun dachte ich immer, dass die beiden Begriffe im Grunde ein und das Selbe sind.
Kann mir bitte jemand den Unterschied erklären? Gibt es bei diesen beiden Varianten Vor- oder Nachteile die ich im Vorfeld wissen sollte. Was muss ich bei so etwas noch beachten und gibt es auch hier Einstiegshilfen vom Arbeitsamt wie bei normalen Jobangeboten auch.
Deine Annahme ist nicht ganz unberechtigt, denn ich halte die Frage allerdings in deinem Fall für doof. Du selbst hattest geschrieben in einem anderen Thread, dass du freiberuflich als Kunstlehrerin arbeitest. Dann müsstest du doch auch einen Freiberufler von einem Selbständigen unterscheiden können. Da habe ich angenommen, dass du Künstlerin bist und als solche an der Schule arbeitest. Deshalb hatte ich auch deine Frage nach der Künstler Kasse mit ja beantwortet im separaten Thread.
Dann kam noch deine Frage nach der italienischen Firma, bei der du übersetzen solltest. Nun darf man sich sicher aussuchen, welchen Beruf du wirklich hast. Deine Diesbezügliche Frage kannst du bestimmt selbst beantworten.
Cid hat geschrieben:Dann müsstest du doch auch einen Freiberufler von einem Selbständigen unterscheiden können.
Wie soll das denn bitte gehen? Ein Freiberufler ist ein Selbstständiger, aber nicht jeder Selbstständige ist auch ein Freiberufler. Denn Selbstständige können eben Freiberufler oder Gewerbetreibende sein.
Ein Freiberufler kann ein Selbständiger sein, muss es aber nicht. Freiberufler sind zum Beispiel Schriftsteller, Künstler oder auch Wissenschaftler. Ein Künstler kann als Freiberufler ohne eine Gewerbeanmeldung arbeiten und zahlt keine Gewerbesteuer.
Cid, wenn ein Künstler oder ein Wissenschaftler oder ein Arzt angestellt arbeitet, dann ist er kein Freiberufler. Wenn er nicht angestellt ist, dann ist er selbstständig und Freiberufler. Du vermischst hier vollkommene unterschiedliche Dinge. Ein Selbständiger kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Aber ein Freiberufler ist eben immer ein Selbstständiger.
Denn ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist oder eine Anmeldung beim Finanzamt ausreichend ist, das liegt an der Einstufung der Selbstständigkeit durch die Behörden. Aber eine selbstständige Tätigkeit ist es trotzdem immer. Ein Freiberufler ist immer ein Selbstständiger.
Cooper75, über diese Frage bin ich auch gestolpert und habe mir im Internet einige Beiträge durchgelesen. Danach bin ich der Meinung, dass nicht jeder Freiberufler auch selbständig ist. Ich finde das nicht so einfach. Es gibt, wie ich gelesen habe, über die Richtigkeit dieser Frage auch mehrere Streitereien.
Mit meiner Auslegung, dass ein Freiberufler selbständig sein kann aber nicht zwingend muss, kann ich leben. Würdest du einen Maler, der ab und zu mal ein Bild verkauft oder einen Poeten, der kleine Gedichte verfasst und die zeitweise jemandem verkauft als selbständig bezeichnen? Wovon die beiden leben, spielt keine Rolle. Für mich sind das Freiberufler. Ebenso sehe ich es bei anderen, die davon leben.
Ich hatte eine Ausstellung, während der ich einige Bilder verkauft hatte. Als was würdest du mich dann bezeichnen, wenn ich das regelmäßig machen würde, aber nicht davon lebe? Das ist jetzt nur ein Hobby.
Du verwechselst jetzt Freiberufler und freie Berufe. Du übst als Freiberufler einen freien Beruf selbstständig aus. Du kannst einen freien Beruf natürlich auch angestellt ausüben, aber dann bist du Angestellter und kein Freiberufler.
Wie genau ein Freiberufler definiert wird, sagt dir Paragraph 18 Einkommensteuergesetz. Übrigens ist Malerei schwer als Freiberufler zu realisieren. Du musst die nötige Schaffens hohe erreichen, sonst ist die Tätigkeit Kunsthandwerk und damit gewerblich.
Ergänzung: Ganz platt bist du Freiberufler, wenn du deine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast, und das Finanzamt dann deine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich anerkennt und dir deine Steuernummer erteilt.
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