Pension schuld, wenn Hund geflohen ist?
Letztens habe ich im Fernsehen einen Bericht von einer Frau gesehen, die ihren Urlaub abbrechen und zurück nach Deutschland kommen musste, da ihr Hund aus der Pension entlaufen war und sie sich natürlich Sorgen gemacht hat. Ich habe mich dann gefragt, wie das eigentlich aussieht, wenn sowas passiert. Kann man der Pension in einem solchen Fall die Schuld geben? Der Hund war in diesem Fall ja auch verletzt und Tierarztkosten sind auch sehr teuer.
Wie wird es geregelt, wenn man ein Tier in eine Pension gibt und das Tier dann flieht? Kann man damit rechnen das die Pension die Kosten und die Verantwortung für das entflohene Tier übernimmt oder muss man das selbst machen? Ist nicht letztendlich die Pension selbst daran Schuld, denn schließlich hätte sie darauf aufpassen müssen, das der Hund nicht einfach abhauen kann? Kennt ihr Fälle wo sowas passiert ist? Trägt die Pension die Verantwortung oder muss man selbst am Ende zusehen, das man die Kosten trägt?
Ob eine Pension die Schuld trägt, wenn ein Hund sich selbstständig macht, das kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalls an. Einer meiner Jungs bleibt definitiv nicht freiwillig an einem fremden Ort, wenn ich gehe. Der überwindet auch Zäune, die mehr als 2,50 Meter hoch sind.
Gebe ich so einen Hund in eine normale Pension, dann trifft die Betreiber sicherlich keine Schuld, wenn sie den Hund aus Zwinger oder Auslauf verlieren. Suche ich dagegen einen Anbieter, der überdachte Zwinger hat und verlange, dass der Hund nicht in einen Auslauf gelassen wird, dann ist es sicherlich die Schuld der Pension, wenn der Hund trotzdem herausgelassen wird.
Bekannte haben ihren Hund so verloren. Wobei es bei diesem Hund nicht zu erwarten war und die Pension keine besondere Schuld trifft. Die Sicherungsmaßnahmen waren mehr als ausreichend. Leider haben sie ihren Hund nie wieder bekommen. Er wurde noch einige Male gesehen. Aber er ließ sich nicht anlocken und ging auch in keine Falle. Da der Hund nicht gesund war, muss man vom Schlimmsten ausgehen.
Ich denke auch, dass es auf die Pension ankommt. Sicherlich wird vorab vertraglich geregelt, was in dem Fall ist, wenn ein Hund mal ausreißt. Es kommt auch sicherlich darauf an, ob der Hund von Natur aus schon ein Ausbrecherkönig ist und gerne alleine die Gegend erkundet. Oder ob er eben entwischen konnte, weil das Personal der Hundepension einen Fehler gemacht hat.
Kommt ganz darauf an was im Vertrag vereinbart worden ist und wenn sich daran nicht gehalten wird und der Hund stiften geht und weg ist, dann kann man die Pension dafür auch belangen. Allerdings ist das alles Zivilrecht und entsprechend bei Unwillen muss die Klage eingereicht werden für die Kosten die man erstattet haben möchte.
Auch wenn im Vertrag steht, dass der Hund in den Auslauf darf und dort einfach der Zaun offen stehen gelassen worden ist und der Hund abhaut, dann wurde die Sorgfaltspflicht verletzt auch wenn sich an alles gehalten worden ist, was im Vertrag steht. Dann ist ebenfalls die Pension dafür verantwortlich, da sie dieser Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Allgemein wird es aber schwierig so etwas dann auch zu beweisen, da man vieles dem Tierhalter sagen kann wie es dazu gekommen ist.
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