Als Freelancer nur so viel arbeiten, wie man will?

vom 23.01.2017, 16:13 Uhr

Ein Bekannter von mir ist Freelancer und arbeitet nur so viel, wie er mag. Da ist es ihm auch egal, wie viel Arbeit noch liegen bleibt. Letztens war er ganze drei Tage nicht bei der Arbeit, bis sein Chef ihn anrief, ob das einen Grund hätte. Den gab es nicht, mein Bekannter war schlicht gerade antriebslos. Ich bin da ehrlich gesagt etwas verwundert, dass man ihn überhaupt noch - wenn auch nur als Freelancer - beschäftigt, denn man muss sich doch auf alle Mitarbeiter verlassen können.

Ich arbeite selber auch freiberuflich, doch würde es bei uns niemand hinnehmen, wenn ich kommen und gehen wollte, wie ich Lust habe. Wenn man sich überhaupt nicht auf mich verlassen könnte, wäre ich schlicht unbrauchbar. Zwar bin ich etwas flexibler als eine normale Angestellte, habe aber trotzdem feste Arbeitszeiten. Nur wird vielleicht mal ein Auge mehr zugedrückt, wenn ich mal nicht kann.

Ist es normal, dass Freiberufler so unregelmäßig arbeiten und ihre eigenen Chefs sind? Oder hängt es eher von der Toleranz der jeweiligen Firma ab?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wie soll denn ein Freiberufler von seinem Chef angerufen werden? Wer soll da denn bitte der Chef sein, wenn nicht der Freiberufler selbst? Wenn es einen Chef gibt, der dem angeblichen Freiberufler gegenüber Weisungsbefugnis hat und keine freie Zeiteinteilung möglich ist, dann ist es mit der selbstständigen Tätigkeit aber nicht weit her. Da kommt man ganz schnell zumindest in die Rentenversicherungspflicht, wenn nicht in die Scheinselbstständigkeit.

Abgesehen davon muss man logischerweise seine Aufträge zuverlässig im zugesagten Zeitrahmen bearbeiten, weil sonst die Folgeaufträge ausbleiben. Natürlich kann man bei entsprechender Auftragslage über die angenommenen Aufträge steuern. Aber auch das muss man sich leisten können und manchen Kunden weist man besser nicht ab.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Wenn es einen Chef gibt, der dem angeblichen Freiberufler gegenüber Weisungsbefugnis hat und keine freie Zeiteinteilung möglich ist, dann ist es mit der selbstständigen Tätigkeit aber nicht weit her. Da kommt man ganz schnell zumindest in die Rentenversicherungspflicht, wenn nicht in die Scheinselbstständigkeit.

Über das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, kenne aber keinen einzigen Freiberufler in meinem Bekanntenkreis, der nicht irgendwie eher Angestellter ist. Zumindest haben alle eine weisungsbefugte Person über sich stehen. Ich zum Beispiel habe feste Arbeitszeiten und da wir eng in Teams zusammenarbeiten, würde es auch gar nicht anders funktionieren.

Das Gruseligste daran ist, dass es sich ausschließlich um internationale, bekannte Unternehmen handelt, die sowas trotzdem verlangen. Denn beworben hat sich in meinem Freundeskreis jeder auf einen normalen Bürojob und erst als es zum Arbeitsvertrag kam, stellte sich raus, dass die Person sich doch bitte im Finanzamt bzw. der Handelskammer als Kleinunternehmer melden solle. Die meisten tun es als Studentenjob ab und sind daher etwas gleichgültig.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 23.01.2017, 19:25, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Erst einmal musst du die verschiedenen Begriffe verstehen, die du benutzt. :wink: Ein Freiberufler ist ein Selbstständiger, der einen freien Beruf ausübt. Dazu gibt es einen Katalog, der Beispielsweise alle Kammerberufe wie Arzt, Anwalt oder Apotheker enthält, und die Einschätzung, was noch ein Freiberufler sein kann. Da ist man dann bei Arbeit auf hohem Wissensniveau und so weiter. Das ganze hat Auswirkungen auf die Pflichten und das eben die Gewerbeanmeldung und Buchführungspflichten entfallen.

Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter. Er ist also selbstständig und jetzt kommt der Haken; Ist er weisungsabhängig und wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert, dann ist er eigentlich ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Damit stehen ihm nicht nur mehr Rechte zu, es entsteht auch die normale Sozialversicherungspflicht. Stößt das beispielsweise der Krankenkasse auf, werden die Beiträge für die Sozialversicherungen nachgefordert. Leider kann man die nur bei bestehendem Vertragsverhältnis für maximal drei Monate rückwirkend vom Arbeitgeber einfordern. Das ist eine ziemlich ekelhafte Situation.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter. Er ist also selbstständig und jetzt kommt der Haken; Ist er weisungsabhängig und wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert, dann ist er eigentlich ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Hier fehlt noch ein wichtiger Punkt, der zu ergänzen ist, insbesondere was den Punkt der Eingliederung in den Betrieb angeht. Denn dies ist insbesondere dann häufig der Fall, wenn der Freelancer auch nur diesen einen Auftraggeber hat und das über einen sehr langen Zeitraum. Handelt es sich eher um Projekte die über wenige Wochen oder Monate gehen, dann kann man eher schwer von einer Eingliederung in den Betrieb sprechen.

Der Auftraggeber ist ja meistens schon bis zu einem gewissen Punkt auch weisungsbefugt und berechtigt durchaus Anweisungen zu geben, das der Auftrag im Sinne des Unternehmens ausgeführt wird, dies bezieht sich dann aber fast ausschließlich auf die Tätigkeiten und nicht auf alle weiteren Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Urlaubsregelungen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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