Leistungen und Zuschüsse der Künstlerkasse
Ich arbeite als Kunstlehrerin freiberuflich in verschiedenen Einrichtungen. Nun wurde mir gesagt, dass ich der Künstler Kasse beitreten könnte und dadurch einen Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung vom Staat bekomme. Ist das richtig? Bisher habe ich als Selbstständige meine Krankenversicherungsbeträge selbst gezahlt und habe nur eine private Rentenversicherung.
Stimmt es, dass ich als Kunstlehrerin in die Künstlerkasse wechseln kann oder ist die Künstlerkasse nur für Schauspieler und Co, wie ich es immer dachte. Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld aus, habe ich da dann nicht auch ein Anrecht drauf? Wo bekommt man nähere Informationen zur Künstlerkasse und ob man da überhaupt aufgenommen werden kann?
Ja, das ist richtig. Als Künstlerin kannst du der Künstler Sozialkasse beitreten. Du zahlst deine Beiträge jeweils an die KSK und diese leitet sie weiter. Die Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung musst du nur zur Hälfte bezahlen, den Rest zahlt der Bund. Um das nutzen zu können muss das jährliche Einkommen über 3.900 Euro liegen. Bei einer nur vorübergehenden künstlerischen Tätigkeit, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Die genauen Bedingungen lies dir bitte hier durch.
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