Welches Strafmaß bei Selbstjustiz über Facebook?

vom 04.01.2017, 06:45 Uhr

Ich habe vorhin mitbekommen, dass wohl sehr viele Privatpersonen inzwischen zu Selbstjustiz mit Hilfe von Facebook neigen sollen. Wenn beispielsweise eingebrochen wurde oder etwas beschädigt wurde oder dergleichen und ein Video von der Tat existiert, dann würden immer mehr Privatpersonen diese Videos online bei Facebook veröffentlichen und sogar teilen, damit der Täter schnell gefunden wird. Was getan wird, wenn der Täter identifiziert wird, weiß ich gar nicht, hängt bestimmt vom Einzelfall und Charakter ab.

Nun ist Selbstjustiz natürlich kein Kavaliersdelikt und somit eigentlich auch strafbar, gerade wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Täters oder auch anderer Personen auf dem Video. Wie würde eigentlich das Strafmaß in so einem Fall aussehen, wenn man aus Gründen der Selbstjustiz einfach irgendwelche Videos bei Facebook veröffentlicht und teilt und so den Täter auf eigene Faust finden und bestrafen möchte, statt alles den Behörden zu überlassen? Wird man da nur bestraft, wenn der Täter das mitbekommt und anzeigt oder auch schon vorher?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich denke, wenn jemand ein Video vom Täter hat und er stellt es auf Facebook, dann hat das wohl nicht immer unbedingt den Grund, dass er den Täter selbst bestrafen möchte. Aber je mehr Leute das Video sehen, desto schneller kann dieser Täter gefunden werden und dieser somit zur Polizei gebracht werden. Außerdem können sich andere dann auch eher schützen, wenn sie wissen vor was.

Die Persönlichkeitsrechte des Täters werden in diesem Fall, meiner Meinung nach nicht verletzt, denn er hat eine Straftat begangen und so wie ich das sehe hat er kein Recht, auf diese "Persönlichkeitsrechte" zu appellieren, sofern der Urheber des Videos den Täter nicht beleidigt oder behauptet, dass dieser Sachen getan hat die nicht stimmen.

» Krutzi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Mein Auto ist auch videoüberwacht und wenn ich da eine Aufnahme hätte, die zeigt wie jemand darin einbricht, dann würde ich das Video auch veröffentlichen und die Täter würden bei mir keinerlei Persönlichkeitsrechte genießen. Auch mit Selbstjustiz hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, denn wenn ich auf diese Weise den oder die Täter herausbekäme, dann würde ich das natürlich den Strafverfolgungsbehörden mitteilen und dementsprechend natürlich auch eine Reaktion erwarten.

» textmarker » Beiträge: 113 » Talkpoints: 3,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auch wenn ein Mensch eine Straftat begangen hat, so hat er dennoch seine Persönlichkeitsrechte und entsprechend hat niemand das einfach zu veröffentlichen. Bei der Polizei ist das etwas anderes, wenn diese eine öffentliche Fahndung starten und dazu ein Bild oder ein Video veröffentlichen, da sie eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen. Die Privatperson macht das nicht und entsprechend fällt ihnen schon einmal das Strafmaß dafür zu und auch der Täter kann entsprechende Regressforderungen geltend machen.

Das was man selbst dazu meint spielt hier keine Rolle. Für mich ist auch ein Mensch der einen Mord begeht ein Mensch zweiter Klasse der eigentlich alles verwirkt hat, inklusive seinem Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Lebens. Aber meine Meinung zählt dazu nichts, es zählt das was im Gesetz steht und dort sind alle gleich, egal ob Straftäter oder einfach nur Privatperson die den Einbrecher überführen möchte der in sein Fahrzeug eingebrochen ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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