Im Miethaus kein Winterdienstplan - wer haftet?

vom 19.01.2017, 12:16 Uhr

A wohnt in einem 6 Parteienhaus zur Miete im Erdgeschoss. Nun ist Winter und es besteht kein Winterdienstplan. Fragen von A an restliche Mieter wurden nur mit "Das sieht man hier nicht so eng, wer es macht der macht es und bisher hat das immer geklappt" beantwortet. A hat nun schon mehrmals den Winterdienst übernommen und fragt sich, wie das geklappt hat, als A noch nicht in dem Haus gewohnt hat. A hat jetzt schon mal gewartet, aber keiner macht es. Der Vermieter meinte bei Einzug, dass die Absprachen bisher immer geklappt haben und es auch weiterhin so laufen soll.

A fragt sich aber nun, wer haftet, wenn wirklich mal was passiert und jemand ausrutscht. Ist da der Vermieter für verantwortlich, weil kein Plan da ist oder ist jeder einzelne Mieter dafür verantwortlich? A hat mal im Internet ein wenig gestöbert und kommt da auf widersprüchliche Aussagen. Meist sagt man aber, dass ein Plan im Mietvertrag durch eine Unterschrift bestätigt werden muss von dem Mieter. Selbst ein gesonderter Plan wäre nicht rechtens. Andere Seiten sagen wieder, dass immer die Mieter zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist nun richtig? Was ist, wenn jemand ausrutscht und keiner hat den Winterdienst gemacht? Muss der Vermieter für solche Sachen dann zur Rechenschaft gezogen werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Grundsätzlich ist der Vermieter für den Winterdienst zuständig. Erst über eine wirksame Übertragung der Pflicht an die Mieter, werden diese zuständig. Die Pflicht kann im Mietvertrag oder über die Hausordnung an den Mieter übertragen werden.

Wenn die Übertragung wirksam ist, das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn nur die Mieter im Erdgeschoss zuständig sind, dann muss der Vermieter immer noch kontrollieren, ob die Mieter ihrem Pflichten nachkommen und notfalls selbst für den Winterdienst sorgen (lassen). Erst dann ist Vermieter aus der Haftung raus.

Hier ist ja noch nicht einmal klar, ob die Mieter überhaupt zum Winterdienst verpflichtet sind. Und sollten sie es sein, so können sie mangels Regelung nicht wissen, wann. Deshalb fällt das auf den Vermieter zurück, wenn etwas passiert.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es haftet dann immer der Eigentümer und dieser muss nicht der Vermieter sein, wenn man z.B. eine Hausverwaltung als Vermieter beauftragt, bleibt man dennoch der Eigentümer und dafür verantwortlich.

Man kann als Eigentümer diese Pflichten aber auf seine Mieter übertragen, dazu braucht es keinen Plan mit Namen, sondern das ganze in Mietvertrag oder in der Hausordnung festhalten reicht aus. Steht dort drinnen, dass die Mieter für den Winterdienst zuständig sind, dann ist es die Sache der Mieter eine Einigung zu finden. Macht es keiner und es passiert etwas, dann ist der Eigentümer aus dem Schneider und alle Mieter haften dafür.

Der Eigentümer muss auch nicht jeden Tag auf der Matte stehen zur Kontrolle, es reicht aus, wenn er gelegentlich einmal nach sieht und bei nicht Erfüllung der Bedingung entsprechend eingreift. Kann so aussehen, dass er seine Mieter zur Ordnung ruft, einen Plan aufhängt oder jemand externes damit beauftragt und die Kosten auf die Mieter umlegt, da sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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