Bewerben und Arbeiten in Frankreich

vom 28.01.2008, 09:56 Uhr

Wer sich in Frankreich bewerben möchte, der muss auf etwas achten, was hierzulande nur noch selten verlangt wird - das handgeschriebene Anschreiben dass der Bewerbung beiliegen sollte, denn in Frankreich wird dies bei mehr als der Hälfte der Stellenangebote verlangt.

Für französische Personalchefs und Arbeitgeber ist dies außerordentlich wichtig, da man einen großen Wert auf die Handschrift legt um sich vorab ein Bild des Bewerbers machen zu können. Wichtig ist dabei keine schnörkelige Schönschrift, sondern eine möglichst natürliche, lockere und saubere Handschrift um den französischen Normen gerecht zu werden.

Wenn man den Job sicher hat sollte man daran denken, dass man als Deutscher der in Frankreich arbeitet und dort dauerhaft wohnt dem französischen Steuersystem unterliegt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Frankreich, was man beachten sollte, die Lohnsteuer nicht monatlich vom Gehalt abgezogen sondern es muss seitens des Arbeitnehmers bis zum Februar eines Jahres eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr davor abgegeben werden. Die Einkommenssteuer kann entweder auf einen Schlag gezahlt werden oder man leistet (wie hier) eine monatliche Anzahlung damit es am Ende des Jahres nicht zu happig wird.

Wer die Chance wahrnehmen möchte bei unseren französischen Nachbarn zu arbeiten, dem sei empfohlen die Broschüre „Eine fabelhafte Welt - Wegweiser ins benachbarte Frankreich - Arbeiten und Leben in Frankreich“ kostenlos per Post bei der

Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken

anzufordern oder über Telefon 0681/84 90 oder per E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das ist ein sehr informativer Beitrag, der dazu beitragen kann, Interessenten für eine eventuelle Arbeit in Frankreich besser vorzubereiten, um gleich die richtige Bewerbung zu schreiben. Wenn die Franzosen eine handgeschriebene Bewerbung haben wollen, muss das ja irgendeine Bedeutung haben.

Denn ein Mitarbeiter wird heutzutage eher den Computer benutzen, als handschriftlich etwas zu notieren oder was auch immer. Kann es sein, dass in Frankreich bei einer Bewerbung grundsätzlich ein graphologisches Gutachten eingeholt wird? So dass Arbeitnehmer, bei denen aufgrund der Handschrift das Gutachten schlechter ausfällt, erst gar keine Chance haben, eingestellt zu werden?

Das ist für die meisten Arbeitnehmer nicht so gut, wenn die Steuern erst über ein Jahr später erhoben werden. Wenn die Arbeitnehmer nicht jeden Monat schon einen gewissen Betrag auf die Steuern zahlen, ist das ganz schön viel, was irgendwann auf sie zukommt. Das System gefällt mir nicht. Aber ich würde auch nie in Frankreich arbeiten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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