Bei zugefrorenen Autos mehr oder weniger Knöllchen?

vom 19.01.2017, 08:07 Uhr

Ich habe vorhin einen Bericht gesehen, in dem es hieß, dass Politessen Autos gar nicht freikratzen und von Schnee befreien dürfen um eben zu überprüfen, ob das Parkticket noch gültig ist. ich wusste das gar nicht und ich hatte angenommen, dass die wenigstens ein bisschen Schnee von der Windschutzscheibe wegwischen dürften, um ihre Arbeit machen zu können.

Was ist denn jetzt aber in dem Fall, wo ein Auto zugeschneit ist? Wird das dann als Falschparken gewertet und man bekommt automatisch ein Knöllchen? Oder hat man bei den Temperaturen und Schneeverhältnissen automatisch einen Freifahrtschein fürs Falschparken? Ist das irgendwie pauschal geregelt oder ist das wieder unterschiedlich je nach Region, wo man lebt?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich habe da gestern auch einen kurzen Bericht darüber gesehen und da hieß es, dass man Glück gehabt hat, wenn die Scheibe zugeschneit ist, weil man nicht nachsehen muss oder auch nicht nachsehen darf und deswegen davon ausgehen muss, dass alles richtig gemacht wurde und dann nur der Schnee kam. Im Zweifelsfall muss man der Person ja Recht geben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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