Fortbildungskosten bei Kündigung zurückerstatten
Wenn ein Mitarbeiter einer Firma auf Firmenkosten einer Fortbildung besucht ist es dem Arbeitgeber möglich, ihn für eine gewisse Zeit an sein Unternehmen vertraglich zu binden - verlässt der Mitarbeiter trotzdem vor Ablauf dieser Zeit die Firma, so ist es rechtens von ihm die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme entweder anteilig oder ganz zurückzuverlangen. Jedoch ist dies nur möglich, wenn für diesen Fall eine sogenannte „Rückzahlungsklausel mit Bleibepflicht“ vereinbart wurde. Der Betrag, der von dem vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidenden Mitarbeiter verlangt werden könne, richte sich zudem nach dessen Einkommen.
Jedoch gilt dies nicht dann, wenn die Bleibepflicht unangemessen lang ausfallen würde. Was angemessen ist und was nicht kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, sondern richtet sich nach der Dauer der Fortbildung und wie teuer diese war. Eine Rückzahlungsklausel, welche vereinbart werden kann, muss zudem die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers berücksichtigen und kann einem Arbeitnehmer nicht aufgezwungen werden wenn dieser bereits an der Fortbildung teilnimmt. Diese Klausel ist außerdem für den Fall ungültig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und nicht der Arbeitnehmer kündigt.
Ich schätze, dass es auch eine Rolle spielt, ob die Fortbildung während der Arbeitszeit gemacht wurde oder in der Freizeit des Arbeitnehmers und der Arbeitgeber nur die Kosten übernommen hatte. Von der Fortbildung wird ja auch der Arbeitgeber etwas haben. Ferner kommt es wohl darauf an, wie lange und wie viel Nutzen der Arbeitgeber hatte und von der Fortbildung seines Mitarbeiters profitiert hat, also wie lange nach der Fortbildung der Mitarbeiter der Firma noch erhalten blieb.
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