Müssen Eltern ein Auslandsjahr finanziell unterstützen?

vom 25.12.2016, 22:51 Uhr

A ist 18 Jahre alt und macht im nächsten Jahr ihr Abitur. Nach dem Abitur möchte A gerne ein Jahr im Ausland verbringen um die Sprache richtig zu lernen, da sie vor hat BWL mit Fremdsprache zu studieren. Ich weiß nicht genau, wie dieser Studiengang heißt, aber A ist fest entschlossen das auch zu machen. Nur sind die Eltern strikt dagegen und wollen, dass sie nach dem Abitur sofort studiert und nicht ein Jahr ins Ausland geht und wollen diesen Aufenthalt auch nicht finanziell unterstützen.

A denkt nun, dass es ja was mit ihrem beruflichen Werdegang zu tun hat und hofft nun, dass die Eltern sie finanziell unterstützen müssen. Wie sieht es rechtlich aus? Müssen die Eltern für einen Auslandsaufenthalt zahlen und die Tochter finanziell unterstützen oder können sie sich auch weigern?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ihr Vorhaben, im Ausland die Sprache richtig zu lernen, ist zwar sehr löblich, aber es hat doch nichts mit dem Studium zu tun. Es ist absolut freiwillig. Sie ist ja dann noch nicht mal eingeschrieben.

Ich habe Afrikanistik studiert. In dem Studiengang ist es obligatorisch, entweder drei Monate ein Praktikum in einem afrikanischen Land zu machen oder aber ein Semester auf eine afrikanische Uni zu gehen. Wenn man das nicht macht, kriegt man keinen Abschluss. Da könnte ich mir vorstellen, dass die Eltern einen gewissen Teil zahlen müssten oder dass man irgendwelche Hilfen beantragen könnte. Eventuell!

Aber bei A. ist es wie gesagt vollkommen freiwillig und unabhängig vom Studium. Daher müssen die Eltern gar nichts finanzieren. Die Eltern müssen die Ausbildung mitfinanzieren, wenn sie es können. Aber solche Extravaganzen gehören nicht dazu. Das finde ich schon etwas verwöhnt, dass sie das glaubt. Da haben die Eltern wohl zum ersten Mal Nein gesagt.

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Eltern sind verpflichtet, dem Kind die Erstausbildung zu ermöglichen. Aber das bedeutet nicht auch, dass das Kind dann die freie Wahl hat und die Eltern jede Idee auch zu bezahlen haben. So kann der Unterhalt auch durch Kost und Logis erfüllt werden. Wenn A dann nicht am Wohnort studieren kann, dann würden auch die Wege durch die Gerichte nicht zwingend das Studium in einer anderen Stadt ermöglichen - jedenfalls was die finanzielle Unterstützung der Eltern angeht.

Hier in dem Fall ist es noch einfacher - und hie Eltern müssen hier gar nichts machen. A hingegen wird schon viel früher Schwierigkeiten bekommen, wenn A gegen die Eltern arbeitet. So könnten die Eltern das Kind aus der Krankenkasse nehmen. Immerhin macht das Kind weder eine Ausbildung noch geht es zur Schule. Um nur ein Beispiel zu nehmen. A wird sich also mit den Eltern einigen müssen oder aber den Auslandsaufenthalt zu einem Zeitpunkt machen müssen, zu welchem A nicht nur "erwachsen" sein will sondern auch wirklich selbständig ist!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Soweit ich weiß sind Eltern dazu verpflichtet, die erste Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren, bis diese eben abgeschlossen ist und die Kinder auf eigenen Beinen stehen. Ein Praktikum gehört in meinen Augen aber in diesem Kontext zu den freiwilligen Aktionen. Wenn es ein obligatorischer Auslandsaufenthalt wäre um Sprachkenntnisse zu verbessern, hätte man ja keine andere Wahl. Das ist hier aber nicht der Fall.

Daher würde ich hier schon sagen, dass das Kind in dem Fall Pech gehabt hat und die Eltern das nicht bezahlen müssen. Dann muss das Kind halt Work & Travel machen oder ein AuPair-Jahr. Man kann nicht alles haben und als Elternteil würde ich mich auch weigern, so einen unnötigen Luxus meinem Kind zu bezahlen. Dann soll es vorher arbeiten gehen und Geld sparen, damit es das auch eigener Tasche finanzieren kann.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das kommt ganz darauf an, braucht man das Auslandsjahr mit den sprachlichen Kenntnissen damit man die Voraussetzungen für das Studium erfüllt, dann müssen die Eltern dafür auch aufkommen und es würde dann im Rahmen der Erstausbildung mit inbegriffen sein. Ist das ganze jedoch freiwillig und auch nicht notwendig für die Erstausbildung, dann müssen die Eltern dafür auch nicht aufkommen.

Allerdings, wenn es nur kurze Phasen zur Überbrückung sind z.B. weil die Tochter erst ein Jahr später einen Platz bekommen hat und das Auslandsjahr als Überbrückung nutzt, dann müssen die Eltern dafür ebenfalls aufkommen. Für einige Monate müssen die Eltern dann immer aufkommen z.B. wenn zwischen Abitur und Semesterbeginn eine Wartezeit von mehreren Monaten liegt. Diese können ebenfalls genutzt werden, damit man die sprachlichen Kenntnisse im Ausland auffrischt und dann würden die Eltern dafür auch zur Kasse gebeten werden wenn es in direktem Bezug zum Studium bzw. allgemein der Erstausbildung steht.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:dann müssen die Eltern dafür auch nicht aufkommen.

Wie kommst du denn darauf? Eltern müssen für <b>eine</b> Erstausbildung aufkommen. Das steht außer Frage. Aber das bedeutet nicht, dass das Kind sich einfach für die Erstausbildung in Oxford oder Cambridge bewirbt und nur weil es eine Zusage bekommt, die Eltern die Unterkunft und die ca. 15000 Euro Studiengebühren pro Jahr bezahlen müssen. So ist das schlicht nicht wahr. Sogar dann, wenn es finanziell für die Eltern kein Problem wäre!

Es ist einem Kind übrigens auch zumutbar, in der "Zwischenzeit" (zw. Studium und Schule) eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen, so dass die finanzielle Belastung der Eltern gesenkt wird. Die Sprache bzw. Sprachkenntnisse kann sich das "Kind" zumutbar auch auf andere Weise aneignen. Es steht also der Ausbildung nicht im Weg!

Die Eltern können nämlich immer den Unterhalt - zu dem sie verpflichtet sind - in Naturalien leisten! Dagegen müsste das Kind klagen und sehr gute Gründe nennen, warum es eben Geld statt der Naturalien sein muss. Der Wunsch auszuziehen allein reicht dabei nicht. Auch nicht, wenn angegeben wird, dass der Weg zur Uni kürzer wäre.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Habe ich ein Wort davon gesagt, dass es nach Wunsch sein kann und man im Ausland studieren geht? Das bringst du hier komplett neu ein und hier geht es nur um das eine Jahr Aufenthalt im Ausland. Danach sollte an einer Uni hier studiert werden wenn ich das verstanden habe. Dort ist nicht von Oxford die Rede und ich beziehe mich auf den aktuell hier geschilderten Fall und nicht etwas fiktives was gar nicht zur Debatte stand.

Du liegst auch damit falsch, dass man immer den Kindern eine Nebenbeschäftigung zumuten kann. In einer Überbrückungszeit wäre das zwar denkbar, muss aber nicht gemacht werden wenn gute Gründe dagegen sprechen. Bringt die sprachliche Weiterbildung im Ausland mehr und erfüllt man damit dann erst die Voraussetzungen für das Studium, dann muss keine Nebenbeschäftigung angenommen werden wenn die sprachliche Ausbildung in Vollzeit erfolgt. Bei Teilzeit sieht es schon wieder anders aus. Sprich auch wenn das Kind nun sich hier auf eine Schule setzt von morgens bis abends, braucht es nicht arbeiten gehen damit die Kosten der Eltern gesenkt werden.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^