Bestimmte Fristen wegen Exmatrikulation beachten müssen?

vom 16.01.2017, 19:17 Uhr

Ich habe in diesem Beitrag eine sehr interessante Aussage gelesen. Dort sagt eine Userin, dass ihre Schwester die Frist für die Exmatrikulation verpasst hätte und deswegen zwangsläufig länger studieren müsste. Ich muss ehrlich sagen, mich überrascht das schon, denn ich kenne das ganz anders.

Ich kenne das von meinen Unis eher so, dass man automatisch exmatrikuliert wurde, wenn man sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht rück gemeldet und den aktuellen Sozialbeitrag unter Angabe der Artikelnummer überwiesen hat. In der Regel hatte man dafür die ganzen Semesterferien Zeit und sogar noch wenn das folgende Semester angefangen hatte. Aber irgendwann war auch Schluss und wenn so gar nichts kam, erfolgte automatisch die Exmatrikulation und man bekam die entsprechenden Unterlagen per Post zugeschickt.

Gab es bei euch an der Uni auch bestimmte Fristen, die man bei der Exmatrikulation beachten musste? Ist das vielleicht sogar von der Art des Studiums (Weiterbildung, Präsenz-, Fernstudium) abhängig oder von der Art der Hochschule an sich?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



An meiner Universität konnte man das nur machen bis vier Wochen vor dem neuen Semester. Hat man das verpasst, dann war man automatisch eingeschrieben für das nächste Semester und auch die Studiengebühren (die gab es zu diesem Zeitpunkt noch) wurden fällig. Diese wurden auch direkt für das komplette Jahr eingezogen, also zwei Semester. Hat man sich zum Wintersemester exmatrikulieren lassen, rechtzeitig innerhalb der Frist dann wurde die Hälfte, sprich das zweite Semester erstattet.

Gleich läuft es bei meiner Schwester ebenfalls mit ihrem zweiten Master welchen sie nun an den Nagel hängen wollte. Auch dort gilt die Frist mit den vier Wochen vor dem Semesterstart. Sie besucht dazu eine private Universität und auch dort verläuft das nicht anders, dort werden nach wie vor Gebühren verlangt und nicht nur ein Sozialbeitrag. Da sie es verdusselt hat, ist sie nun automatisch eingeschrieben für die nächsten beiden Semester und darf die Gebühren bezahlen. Bekommt im besten Fall, wenn sie es nicht erneut versaut dann nur die für das zweite Semester erstattet oder zieht das noch fertig durch.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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