Für den Master nachträglich abgelehnt wegen Bachelorarbeit?
Oftmals bewirbt man sich ja schon für den Master, wenn das endgültige Bachelorzeugnis noch aussteht. So ist es auch bei mir. Mir fehlen noch ein einziger Kurs sowie meine Bachelorarbeit, sodass ich mich lediglich mit dem Transcript of Records bewerben konnte.
Dieses ist bei mir ziemlich gut ausgefallen, doch leider kann ich mit großer Sicherheit sagen, dass mein endgültiges Zeugnis noch um ein bis zwei Kommastellen schlechter ausfallen wird. Ich bin schlecht im wissenschaftlichen Arbeiten, weshalb meine Hausarbeiten (und nichts anderes ist die Bachelorarbeit bei mir) deutlich schlechter ausfallen als Klausuren oder Vorträge.
Normalerweise bekommt man in so einem Fall die Master-Zusage auch, bevor man sein Abschlusszeugnis einreichen kann. Dann gibt es in der Regel eine Frist, während der man die restlichen Noten einreichen muss. Nun wäre meine Frage, ob es überhaupt möglich ist, wegen einer schlechten Bachelornote abgelehnt zu werden?
Ein Beispiel: A hat einen aktuellen Schnitt von 2,0 - genau das ist auch der NC für den Master. Durch mehrere schlechte Noten im letzten Semester rutscht A nun auf 2,3. Kann A dann die Master-Zusage im Nachhinein wieder zurückgezogen werden?
Soweit ich weiß, kann die Zusage für ein Studienplatz nicht zurückgezogen werden sobald sich der Studierende innerhalb der Frist für den Studiengang eingeschrieben und alle wichtigen Unterlagen abgegeben hat.
Also wenn A eine Zusage für den Masterplatz bekommt uns sich fristgerecht einschreibt (also den Studienplatz annimmt) kann der auch nicht mehr weg genommen werden. Zum Ende des 1. Semsters gibt es das wahrscheinlich noch eine Frist bis wann das Bachelorzeugnis nachgereicht werden muss. Die Gesamtnote hat dann aber keine Auswirkungen mehr auf den Studienplatz
Ancelli hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann die Zusage für ein Studienplatz nicht zurückgezogen werden sobald sich der Studierende innerhalb der Frist für den Studiengang eingeschrieben und alle wichtigen Unterlagen abgegeben hat.
Bei allem Respekt, aber das ist kompletter Blödsinn was du da schreibst. Die Uni hat sehr wohl das Recht, eine Zulassung noch einmal zurückzuziehen und dann steht man ohne alles da. Bei uns war das damals zum Beispiel so, dass auf dem Zulassungsbescheid für den Master drauf gestanden hat, dass diese Zulassung nur unter Vorbehalt wäre und wenn man bis Januar nicht das Bachelor-Zeugnis nachreichen kann oder sogar die Note auf dem Zeugnis nicht stimmt bzw. wenn man falsche Angaben gemacht hat, dann ist die Zulassung hinfällig. Das stand auch genauso drauf. Mag sein, dass das Semester im Oktober anfängt und bis Januar noch viel Zeit ist, aber mir sind Einzelfälle bekannt, da wurden Studenten nachträglich aus dem Master geschmissen.
Täubchen hat geschrieben:Bei uns war das damals zum Beispiel so, dass auf dem Zulassungsbescheid für den Master drauf gestanden hat, dass diese Zulassung nur unter Vorbehalt wäre und wenn man bis Januar nicht das Bachelor-Zeugnis nachreichen kann oder sogar die Note auf dem Zeugnis nicht stimmt bzw. wenn man falsche Angaben gemacht hat, dann ist die Zulassung hinfällig.
Na klar muss das Bachelorzeugnis Fristgerecht nachgereicht werden und wenn man sich daran nicht hält, dann kann der Studienplatz auch entzogen werden. Aber wenn man sich an alle vorschriften hält, dürfte der Studienplatz sicher sein.
Im Zulassungsbescheid steht ja nicht explizit drin, dass auf dem Bachelorzeugnis mindestens die Note XY stehen muss. Und die Unis wissen das ja auch, wenn sie nur vorläufige Bachelorbescheinigungen oder Notenübersichten bekommen, dass der Schnitt sich noch verändern könnte und berücksichtigen das für die Vergabe ihrer Zusagen ja auch.
Also solltest du einen Zulassungsbescheid bekommen, wird da genau erklärt sein, bis wann du was nachgereicht haben musst, damit dir der Studienplatz sicher ist. Wenn da bezüglich der Note eine konkrete Voraussetzung formuliert ist, von der du dir nicht sicher bist ob du sie erfüllen kannst würde da direkt bei der Uni anrufen und nachfragen. Der NC verändert sich aber auch jedes Jahr etwas und daher denke ich dass es entweder direkt vorher berücksichtig wird und du vielleicht überhaupt gar nicht erst eine Zusage bekommst oder es eben explizit benannt wird
Natürlich hat eine Universität das Recht ihre Zusage zurück zu ziehen wenn die Vorgaben nicht erfüllt worden sind. Daher bekommt man in der Regel auch nur eine vorläufige Zusage, bis eben alle notwendigen Unterlagen eingegangen sind. Ist der Schnitt dann schlechter, dann kann man auch davon gestrichen werden und den Platz wieder verlieren, gleiches auch wenn man nicht rechtzeitig mit den Unterlagen um die Ecke kommt und meint man hat Ewigkeiten Zeit und die Uni wartet nur auf einen.
Ich kenne ebenfalls Fälle, dass nachträglich der Platz abgenommen worden ist. Einige hatten die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, bei anderen war der Schnitt dann das Ausschlaggebende, warum sie ihre Zusage unter Vorbehalt dann entzogen bekommen haben. Natürlich war dann die Frist für andere Unis ebenfalls abgelaufen und man musste warten, bis man sich erneut auf einen Platz bewerben konnte.
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