Gesetzliche Betreuung arbeitet gegen Familienangehörige
Herr A ist 86 Jahre alt und nun doch zu gebrechlich und zu dement, um alleine in seiner Wohnung zu leben. Er brauchte eine gesetzliche Betreuung, weil er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln konnte. Seine Tochter hätte gerne die Betreuung übernommen, denn sie kümmert sich auch schon rührend um ihren Vater. Aber das Vormundschaftsgericht hat eine fremde Person C als Betreuerin eingesetzt.
C machte sich bei der Familie gleich erst mal beliebt, weil sie allen nahen Angehörigen das Konto gesperrt hat. Denn da die Familie ein bisschen Geld hat, hat C vor Gericht einfach ins Blaue hinein behauptete, die Familie könnte Geld, was nun für die Betreuung und Pflege gebraucht wird, beiseite schaffen. Die Fronten sind also verhärtet. Eine solche Absicht der Familie gab es tatsächlich nie, A hätte auch selbst genug Geld.
A soll nun in ein Pflegeheim kommen. C hat eines in ihrer Nähe ausgesucht, über 100 km von der Familie entfernt. Dabei wollte die gesamte Familie, dass A in ihre Nähe in ein Pflegeheim kommt, damit sie ihn regelmäßig besuchen können. Da A in der Familie allgemein beliebt ist und die Familie einen guten Zusammenhalt hat, wäre es auch wirklich zu erwarten, dass A dort besucht werden würde.
Das von C ausgesuchte Heim kann A nur in einer 4-Zimmer unterbringen, weil es heillos überbelegt ist. Dabei hatte A, als es ihm noch besser ging, schon mit B ein Heim in der Nähe seiner Familie ausgesucht, wo ein Einzelzimmer für ihn nun bereit gestanden hätte. Auch die Finanzierung wäre kein Problem gewesen.
Die alte Wohnung von A will C mehr oder weniger entsorgen lassen, alles soll auf den Müll, weil ins Heim kaum etwas mitgenommen werden darf. Dabei möchte A einige Dinge behalten. Und es sind auch viele Erinnerungsstücke, die zumindest B oder die Familie haben möchte,
B und der Rest der Familie sind entsetzt und haben keine Ahnung, was sie machen sollen, um A vor der Willkür von C zu schützen. Derzeit liegt einiges schon beim Anwalt, aber C schafft in der Zwischenzeit schon Tatsachen, indem sie mit ihren Plänen einfach weiter macht, als gäbe es keinen Streit.
Mit welcher Begründung hat das Vormundschaftsgericht niemanden aus der Familie als geeignet angesehen? Denn da muss auch irgendwas im argen liegen warum das so entschieden worden ist. Gegen diese Entscheidungen kann man ebenfalls Einspruch erheben und dann wird der Fall erneut geprüft. im Härtefall kann man das auch als Eilantrag stellen aber über Weihnachten passiert an deutschen Gerichten gar nichts, und Weihnachten ist dort vom 15.12. bis zum 15.01. jedes Jahr.
Die Behauptungen die aufgestellt werden von der Betreuerin müssten auch erst einmal bewiesen werden, solange keine konkreten Dinge dazu vorliegen wird sie damit nicht weiter kommen und kann man ebenfalls strafrechtlich zur Anzeige bringen mit Verleumdung.
Mit der Entscheidung vom Pflegeheim mag die Familie nicht glücklich sein, aber solange die Betreuerin die Vollmacht hat, kann sie das aussuchen was sie möchte. Die Frage ist noch ob A noch als Geschäftsfähig eingestuft worden ist, denn nur er kann dagegen Widersprechen und das ganze kippen da es um ihn geht. Die Familie kann ohne Beschluss nichts machen und muss dabei zusehen, man kann nur versuchen darüber zu sprechen aber nicht massiv darauf einwirken, damit A auch widerspricht und das eigentlich gar nicht möchte und es somit gegen seinen Willen passiert.
Was mit dem Eigentum von Herrn A passiert, auch das regelt sich über die Beschlüsse die getroffen worden sind. Nur wenn sie die komplette Generalvollmacht hat, könnte sie darüber Entscheiden was damit passiert. Ansonsten bei Geschäftsfähigkeit, liegt das weiterhin an A. Aber ein Betreuer muss immer im Interesse seines Patienten handeln und solange A noch eindeutig artikulieren kann was er möchte und geschäftsfähig ist, kann die Betreuerin sich darüber nicht hinweg setzen.
Was ich der Familie nur raten kann ist dem Anwalt ein wenig Feuer unter dem Hintern zu machen und entsprechend alles per Eilantrag einzureichen. Darüber hinaus kann man Betreuerin C schriftlich das Misstrauen aussprechen und das ganze bei Gericht einreichen. Über die einzelnen Vorfälle sollte Dokumentation geführt werden, zum einen als Gedächtnisprotokoll und wenn alle Beteiligten darüber aufgeklärt sind und einwilligen auch als Videoaufnahme und Telefonmitschnitten. Das Einverständnis am besten schriftlich einholen und immer darauf hinweisen, dann kann das auch vor Gericht verwendet werden.
Ist A noch Geschäftsfähig, dann kann man im Zweifel auch die Polizei holen wenn sie ihn gegen seinen Willen in das Heim bringen will und entsprechend festhält oder anfängt sein Eigentum in den Müll zu entsorgen oder zu verkaufen. Beides sind strafrechtliche Tatbestände, aber wie gesagt, in erster Linie kommt es darauf an was in dem Beschluss vom Vormundschaftgericht alles geregelt und auf Betreuerin C übertragen wurde.
@sorae: Vieles,was Du schreibst, gibt die Situation wieder, wie es sein sollte. Leider hat es wenig mit dem tatsächlichen Alltag an deutschen Gerichten etc. zu tun. Die Vormundschaftsgerichte setzen allgemein nicht gerne Verwandte als Betreuer ein, weil oft befürchtet wird, dass die Verwandten eigene Interessen z.B. hinsichtlich des Erbes verfolgen. Es sollte nicht so sein, aber faktisch ist es leider so. In diesem Fall kam dazu, dass die Famillie dem Gericht zu weit weg wohnte und alle berufstätig waren.
Eine Strafanzeige ist in so einem Fall oft nicht das Geld für das Papier wert, denn die Polizei hängt sich einfach nicht gerne rein beim Betreuungsrecht und sagt, das solle man selbst mit dem Betreuer oder dem Gericht klären. Und was nutzen die ganzen Beweise, wenn der Betreuer schneller war und die ganze Wohnungseinrichtung schon entsorgt hat? Für den Schaden wird dann schnell mal der Zeitwert geschätzt, der bei der alten Einrichtung gegen Null tendiert. Und auch Fotos haben z.B. keinen materiellen Wert. Der emotionale Wert interessiert hier nicht.
Mit dem Einsetzen eines Betreuers bleibt der Betreute inzwischen auch geschäftsfähig. Es gibt keine Entmündigung mehr. Und A kann hier noch klar seinen Willen äußern, da es ihm durch einen Krankenhausaufenthalt auch wieder besser geht, aber C geht einfach darüber hinweg, weil die Wünsche ihr nicht in den Kram passen. Sie behauptet einfach anderes und schafft Tatsachen, wogegen A sich nicht wehren kann, da er es kräftemäßig nicht mehr schafft. Er kann nicht mal mehr jemanden informieren, weil er das Telefon kaum bedienen kann.
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