Neuer Arbeitsvertrag nach Betriebsübergang

vom 09.11.2007, 00:38 Uhr

Wenn ein Unternehmen von einem anderen übernommen wurde oder eine Betriebsübernahme aus anderen Gründen erfolgt, hat dieses das Recht, mit den alten Mitarbeitern neue Verträge auszuhandeln - die Mitarbeiter haben nicht das Recht zu verlangen zu den alten Konditionen von dem neuen Inhaber weiter beschäftigt zu werden urteilte das BAG in Erfurt (Az 5 AZR 1007/06).

Eine Verkäuferin klagte gegen ihren neuen Arbeitgeber, welche mit ihr 2004 ein Monatsgehalt von 1041 Euro Brutto, sowie eine Einmalzahlung von 3900 Euro nach einem Betriebsübergang aushandelte von ihrem alten Arbeitgeber, einer tariflich gebundenen Handelsgesellschaft erhielt sie 1100 Euro Brutto und 270 Euro Funktionszulage.

Zuerst bekam sie mit ihrer Klage von einem Arbeitsgericht Recht, jedoch kam sie in höheren Instanzen nicht mehr damit durch.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich verstehe nicht, dass eine Mitarbeiterin klagt, die ihr Monatseinkommen selbst ausgehandelt hat. Es ist schlimm, wenn durch eine Firmenübernahme die Mitarbeiter weniger Geld bekommen. Aber wenn ich dem zustimme, kann ich nicht hinterher vor Gericht gehen. Bei einem Fehlbetrag von über 300 Euro monatlich brutto fangen tatsächlich Probleme an. Da hätte ich auf jeden Fall versucht, eine besser bezahlte Arbeitsstelle zu finden, auch wenn das bestimmt nicht leicht ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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