Euro Jobber haben keinen Lohnanspruch
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt (Az 5 AZR 857/06) gibt es für die sogenannten Euro Jobber kein Anspruch auf Lohn oder andere Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber, denn der Euro Job ist "kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur".
Das BAG wies damit die Klage einer arbeitslosen Frau aus Rheinland-Pflaz, welche ALG II erhielt, auf eine Festanstellung und vollen Lohn ab. Die Frau wurde von ihrer Arbeitsagentur an die Verbandsgemeinde Lingenfeld zugewiesen und sollte dort im Rahmen eines Euro Jobs, eine Raumpflegerin unterstützen - dafür bekam sie zusätzlich 1,25 Euro pro Stunde als Mehraufwandsentschädigung. Da sie meinte, die gleiche Arbeit wie eine normale Raumpflegerin zu verrichten, klagte sie auf ein reguläres Arbeitsverhältnis, welches ihrer Meinung nach vorlag und auf normalen Lohn - diese wurde nun mit obigen Urteil und obiger Begründung abgewiesen.
Momentan gibt es in Deutschland knapp 304.400 Euro Jobber, für welche die Auflage gilt, dass sie keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen dürfen und dass die Arbeit zusätzlicher Natur sein muss - dieser Umstand wurde aber nicht vom BAG geprüft, da die Euro Jobs eine sozialrechtliche, aber keine arbeitsrechtliche Konstruktion seien, für die keine Tarifverträge oder andere arbeitsrechtliche Regelungen gelten, wie z. B. der Kündigungsschutz.
Und das, obwohl das BVG (Bundesverwaltungsgericht) in Leipzig noch im März entschieden, dass Betriebsräte auch ein Mitbestimmungsrecht für die Beschäftigung von Euro Jobbern haben, um die tatsächliche Zusätzlichkeit der Arbeit prüfen zu können, auch wenn diese Entscheidung noch nicht für die Privatwirtschaft bestätigt wurde.
Die Ein-Euro-Jobber haben somit gar keine Rechte und sind auf die Arbeitsagentur angewiesen. Natürlich müssen sie den zusätzlichen Verdienst dem ALG hinzurechnen. Aber es steht ihnen auch Urlaub zu und die Arbeitszeiten sind ebenso zu beachten.
Es ist natürlich frustrierend, wenn die Ein-Euro-Jobber längerfristig eine Tätigkeit machen, die von den Firmen bei ihren Mitarbeitern zumindest mit dem Mindestlohn bezahlt wird. Längerfristig heißt für mich, dass es ausgenutzt wird. Es ist doch klar, dass sich die Menschen dann minderwertig vorkommen.
Was ist daran so ungewöhnlich oder unerwartet. Das ein Ein-Euro-Jobber offiziell keinen Job hat, bekommt er natürlich keinen Lohn. Das ist perfide logisch. Es heißt ja schon so: Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Die Leute arbeiten nicht, nein, sie erhalten gnädig die Möglichkeit ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.
Dass das je nach Arbeitsgelegenheit echte Arbeit oder totaler Unsinn ist, das ist kein Geheimnis. Behinderten in Werkstätten ergeht es übrigens ähnlich. Die bekommen auch keinen Lohn, die bekommen ein Entgelt. Das bemisst der Träger anhand der Leistungsfähigkeit. Es gibt Werkstätten, die arbeiten als Steuerberater. Aber mehr als 600 Euro sind nicht drin. Davon geht das Geld fürs Wohnheim ab, bleiben weniger als 100 Euro.
Wir haben immer noch diese menschenverachtenden Grundideen, die besagen, dass jeder, der keine "echte" Arbeit hat, dankbar sein muss, dass er überhaupt etwas tun darf und dafür nur wenig bekommt. Und da wird eben auch gerne echte Arbeit abqualifiziert, weil der Mensch, der sie tut, einen Makel hat. Ob behindert oder arbeitslos ist doch egal, das ist quasi das gleiche.
Dass diese Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslose oft genug echten Stellen entsprechen und als vollwertiger Arbeitsplatz vermittelt werden könnte, das ist doch nicht neu. Eine Freundin ist Friedhofsgärtnerin bei der Stadt. Die bekommt immer Arbeitslose als Jobber, um die Friedhöfe zu pflegen, Gräber auszuheben und was sonst so anfällt.
Natürlich gibt es dann sechs pro Gruppe, weil eben nicht jeder motiviert oder gesund ist. Aber diese sechs ersetzen zwei Mitarbeiter in Vollzeit. Die wären dringend nötig, aber die Stadt kann sich das nicht leisten. Da kommen die Jobber gerade recht. Bezahlen muss man die sowieso, die Entschädigung ist billiger und man hat keinen Ärger mit Krankheit und Arbeitsrecht. Dass das totaler Irrsinn ist, das ist doch klar.
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